Praxis bietet Hilfe beim Impfen an

Arzt an Apotheker: „Wer impft, ist völlig Latte“

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Berlin -

Die Standesvertretung der Ärzt:innen hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, dass die Apotheken in die Impfkampagne einbezogen werden. Beim Ärztetag wurde als „Revanchefoul“ sogar ein ausgeweitetes Dispensierrecht für Mediziner:innen gefordert. Aber spiegelt das eigentlich die Stimmung der Basis wider? Apotheken berichten, dass „ihre“ Arztpraxen oft gar nicht dagegen sind, sich diese Aufgabe zu teilen.

Die Politik will die Apotheken unbedingt in die Impfkampagne einbeziehen und hat den Weg freigemacht. Auch wenn die Abda sich nicht gerade gut vorbereitet gezeigt hat, könnte es in vielen Apotheken bald losgehen.

Auch Apotheker Ingo Apel möchte sich wie viele seiner Kolleg:innen bei der Impfkampagne beteiligen. Der Inhaber von vier Apotheken in Niedersachsen ist in der Planung bereits weit vorangeschritten. Und natürlich habe er auch mit den Praxen vor Ort Kontakt aufgenommen. Die Reaktionen waren absolut positiv.

Vom Arzt aus einem Hausarztzentrum etwa bekam Apel die Nachricht: „Wir sind der Ansicht, dass jede Impfung zählt – und wer impft, ist völlig Latte. Es geht hier um eine weltweite Notlage, nicht um Eitelkeiten. Wir können uns sehr gern zusammensetzen, tickern Sie mich einfach an.“

Und eine Hausarztpraxis in der Nähe gab dem Apotheker sofort Tipps an die Hand und eigene Erfahrungen weiter: Wie viele Patient:innen man pro Stunde impfen kann und wie lange es dauert, bis sich die Prozesse einspielen. „Wenn es glatt läuft 100 pro Stunde. Wir sind aber auch ein Team, das das seit Monaten macht.“ Mehr noch: Die Praxis bietet dem Apotheker Hilfe zum Start an: „Wenn ich helfen kann bei der Orga, sagen Sie Bescheid, Hauptsache wird geimpft.“

Zum Bremsklotz könnte allerdings die Apothekerkammer werden, die in Niedersachsen gleichzeitig Aufsichtsbehörde ist. „Ausdrücklich“ wies die Kammer unlängst darauf hin, „dass Covid-19-Impfungen in den Apotheken aufgrund der bislang noch nicht angepassten Modalitäten in der Coronavirus-Impfverordnung nicht durchgeführt werden dürfen“. Dabei geht es laut Kammer um „räumliche und fachliche Kriterien“.

„Bis zum Jahresende“ werde die Bundesapothekerkammer (BAK) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) ein Mustercurriculum zur Schulung erarbeiten, teilt die Kammer weiter mit. Bis dahin könne man auch keine Fragen zur Schulung beantworten. Die Schulung wiederum ist zwingende Voraussetzung, eine zusätzliche Ausbildung „wie zum Beispiel Krankenpfleger, Rettungssanitäter oder Heilpraktiker“ ersetze die Schulung nicht.

Wer in Niedersachsen an dem Modellprojekt zur Grippeschutzimpfung teilgenommen hat, darf gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei einem mobilen Impfteam mitarbeiten, aber nur Personen ab 18 impfen. Und: „Beachten Sie bitte, dass Sie diese Impfung nicht in Ihrer Apotheke durchführen dürfen, in der Sie zurzeit tätig sind“, so die Apothekerkammer.

In einem Schreiben an alle Mitglieder warnt die Kammer zudem vor Alleingängen: „Die eigenmächtige Verwendung von in Apotheken vorhandenen Impfstoff-Vorräten verbietet sich bis dato aufgrund der Eigentumsverhältnisse des Impfstoffs.“ Und da die Impfverordnung noch angepasst werden müsse, dürften die Apotheken auch noch keinen Impfstoff für den eigenen Bedarf bestellen, „weil sie nicht zu den bezugsberechtigten Leistungserbringern gehören“.

Die verpflichtende tägliche Meldung aller durchgeführten Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) ist der nächste Hemmschuh, auf den die Kammer hinweist. Denn für die Teilnahme an der Impfsurveillance müsse erst noch eine Schnittstelle programmiert werden. Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening sagte zwar bei der Anhörung, dass das kein Problem sein wird. Sie rechnet aber nach wie vor nicht damit, dass vor Februar im großen Stil in Apotheken geimpft wird.

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