Arzneimittelkriminalität

Sechs Jahre Haft für Anabolika-Verkäufer

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In Braunschweig wurde ein Mann zu sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er in einer Diskothek gefälschte Anabolika verkauft hatte. Außerdem muss er 75.000 Euro Strafe zahlen. Das Landgericht Braunschweig hat den Betriebsleiter der Diskothek wegen Handels mit nicht erlaubten Betäubungsmitteln und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz in 30 Fällen verurteilt.

Zwischen 2010 und 2012 hatte der Mann die Präparate verkauft. Die Mittel enthielten entweder keine Wirkstoffe, geringe Konzentrationen oder Substanzen, die in Deutschland nicht zugelassen waren. Der Verurteilte soll insgesamt mehr als zwei Millionen Euro umgesetzt haben.

Ermittelt wurde auch gegen den Geschäftsführer des Clubs. Er soll die Räume als Umschlagplatz zur Verfügung gestellt haben. Ob die Anklage gegen ihn zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, ist laut Gericht noch unklar.

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