Das Regierungspräsidium Darmstadt warnt vor dem Bezug von Arzneimitteln aus dem Internet. Selbst Internetseiten, die für den Verbraucher „inländisch“ erschienen, entpuppten sich bei genauerem Hinsehen oder erst nach der Bestellung als Angebote ausländischer Unternehmen, heißt es in einer Mitteilung.
Die Fälschungen enthielten oft keinen oder den falschen Wirkstoff und stellten daher ein großes Gesundheitsrisiko dar. Oft würden die Sendungen auch vom Zoll beschlagnahmt, und der Besteller habe neben dem per Vorkasse gezahlten Kaufpreis ein Bußgeld zu zahlen, da die Einfuhr von Arzneimitteln aus Ländern außerhalb der EU verboten sei.
All diesen Widrigkeiten könne man beim Bezug über die Apotheke aus dem Weg gehen, heißt es vom Regierungspräsidium: „In den hessischen Apotheken spielen Fälschungen so gut wie keine Rolle.“ Umfangreiche Regelungen der Vertriebswege, regelmäßige Kontrollen auf allen Vertriebsebenen und nicht zuletzt die Kontrolle jeder einzelnen Packung durch das Fachpersonal in der Apotheke garantierten ein Höchstmaß an Sicherheit.
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