Arzneimittel und getrocknete Frösche in 17 Gepäckstücken APOTHEKE ADHOC, 12.11.2018 13:47 Uhr
Da staunten die Zöllner am Münchner Flughafen nicht schlecht: In den insgesamt 17 Koffern eines Nigerianers entdeckten sie nicht nur zahlreiche Arzneimittel, sondern eine Menge Alkohol und mehr als ein Kilogramm getrocknete Frösche. Wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz stand der Afrikaner vor dem Amtsgericht Erding.
Der 37-Jährige war seiner Sache offenbar so sicher, dass er im vergangenen März nach seiner Ankunft am Münchner Flughafen sogar den „roten Ausgang“ wählte und dennoch im Vorbeigehen den Zollbeamten erklärte, er habe keine Waren anzumelden. Sie schauten trotzdem nach und staunten: Neben zahlreichen, nicht einfuhrfähigen Hautaufhellercremes und Arzneimitteln, wie Paracetamol, Penicillin und Asthma-Medikamente, entdeckten die Zöllner auch noch getrocknete Frösche in einer blauen Mülltüte.
„Die Tiere wiesen teilweise schon Fliegeneier auf und mussten daher aus tierseuchenschutzrechtlicher Sicht sofort vernichtet werden“, teilte eine Pressesprecherin des Hauptzollamts München mit. Der Mann soll den Zöllnern berichtet haben, dass die getrockneten Tiere mit heißem Wasser aufgekocht und verspeist werden sollten. Er soll sie als Delikatesse für ein paar Bekannte mitgebracht haben.
Vor Gericht musste sich der Nigerianer jedoch allein wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzt verantworten. Laut einem Bericht des Merkurs soll die Staatsanwältin aus Landshut eine ganze Weile gebraucht haben, bis sie alle Pillen, Cremes und Lotions aufgezählt hatte, die der Nigerianer in den insgesamt 17 Gepäckstücken einführen wollte.
Der Angeklagte, dessen Verteidiger ihn lediglich mit einem Schriftsatz ausgestattet, ihn in der Verhandlung aber allein gelassen haben soll, habe sich reuig und geständig gezeigt. Mithilfe einer Dolmetscherin soll der Mann vor Gericht ausgesagt haben, er habe lediglich seinen in Deutschland lebenden Landsleuten einen Gefallen erweisen wollen und keinerlei Honorar dafür verlangt. „Ich habe auch nicht gewusst, was ich da mitbringe“, wird der 37-Jährige zitiert. In seinem Heimatland seien ihm lediglich zahlreiche Pakete mitgegeben worden.
Die Staatsanwältin soll in ihrem Plädoyer zwar begrüßt haben, dass der Nigerianer geständig war, verwies aber auf die hohe Menge der Arzneimittel sowie auf zwei Vorstrafen aus den Jahren 2014 und 2017. Einmal soll er nach Informationen des Merkurs wegen Körperverletzung und Bedrohung, das andere Mal wegen Leistungserschleichung, Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt worden sein. Deshalb forderte sie acht Monate auf Bewährung. Außerdem sollte der Mann zu einer Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verpflichtet werden.
Der Richter blieb jedoch mit seinem Urteil leicht darunter. Trotz zweier Vorstrafen verurteilte er den Asylbewerber, der 2011 nach Deutschland kam, zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem muss der Arbeitslose 400 Euro an die Tierschutzorganisation WWF zahlen. Laut dem Zeitungsbericht ging der Richter davon aus, dass der Mann sehr leichtgläubig gewesen sei und „bedingt fahrlässig“ gehandelt habe. Nach der Urteilsverkündung soll sich der Nigerianer und vierfache Vater mit einem Lächeln dafür bedankt haben, dass er nicht in Gefängnis muss.