Ein Apotheker aus Sachsen wurde wegen unerlaubten, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Grundstoffen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Apotheker hatte knapp 11.000 Packungen des pseudoephedrinhaltigen Erkältungsmittels „Rhinopront“ an tschechische Drogenköche verkauft. Pseudoephedrin wird zur Herstellung von Metamphetamin („Crystal“) verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Apotheker hatte laut Gericht allein mit „Rhinopront“ im Sommer 2010 einen Umsatz von 75.000 Euro gemacht. Dass die Präparate nicht an Patienten gingen, ist einem Sprecher des Amtsgerichts Aue zufolge offensichtlich gewesen, „weil diese Menge an ein und dieselbe Person gegangen ist“. Die Apotheke des Verurteilten liegt nur knapp zehn Kilometer von der tschechischen Grenze entfernt.
Der Apotheker war aufgeflogen, weil ein Schmuggler nach seiner Festnahme ausgesagt hatte. Vor Gericht gestand der Pharmazeut. Das Urteil fiel deshalb vergleichsweise mild aus: Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Apotheker die Gewinne in Höhe von 69.000 Euro in die Staatskasse zahlen.
Seit 2009 ist der Handel mit pseudoephedrinhaltigen Präparaten in Tschechien beschränkt: Apotheker dürfen maximal 24 Tabletten pro Person und Woche abgeben, die Käufer müssen sich ausweisen. Diese Regelung hat dazu geführt, das sogenannte Drogenköche aus Tschechien versuchen, sich in Bayern und Sachsen einzudecken.
In Deutschland sind Präparate mit mehr als 720 Milligramm Pseudoephedrin pro Packung seit 2011 verschreibungspflichtig. Apothekerkammern und Landeskriminalämter hatten in der Vergangenheit wiederholt auf missbräuchliche Einkäufe hingewiesen. Apotheker werden angehalten, verdächtige Einkäufe zu melden.
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