WTO-Liste

EU: Patent-Freiheit für arme Länder APOTHEKE ADHOC, 11.09.2015 14:07 Uhr

Ausnahmen für Patente: Die EU-Kommission will Entwicklungsländern leichteren Zugang zu Generika verschaffen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die EU-Kommission will einen leichteren Zugang der am wenigsten entwickelten Länder zu Generika. Dafür soll eine Ausnahme dieser Länder von den Regeln für geistiges Eigentum bei Pharmaprodukten der Welthandelsorganisation (WTO) sorgen, wie sie auch von den betroffenen Ländern gefordert wird. 

In der WTO wird derzeit eine Ausnahmeregelung diskutiert. Demnach könnten ausgewählte Länder Generika ungeachtet von bestehenden Patenten importieren oder produzieren. Generikahersteller und internationale Programme könnten in diesen Ländern etwa HIV-Medikamente abgeben, ohne bestehende Patente zu verletzen, so die EU-Kommission.

Die WTO hat bisher eine vorübergehende Ausnahme von den bestehenden Regelungen für die Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder zugesagt. Mitte Oktober wird das WTO-Gremium für handelsbezogene Rechte des geistigen Eigentums über eine unbegrenzte Ausnahme entscheiden.

Laut Definition der Vereinten Nationen (UN) gehören rund 50 Länder auf Grund ihres sozioökonomischen Status zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder. Darunter sind Länder wie zum Beispiel Afghanistan, Angola, Bangladesch und Somalia.