Die EU-Staaten wollen Arbeitnehmer besser vor sieben krebserregenden Substanzen schützen. Die Minister für Arbeit und Soziales verständigten sich in Luxemburg auf strengere Grenzwerte für eine Reihe von Substanzen. Auch für den Hautkontakt soll es schärfere Auflagen geben. Davon sollen mehr als vier Millionen Menschen profitieren. Bevor eine Neuregelung in Kraft treten kann, müssen sich die EU-Staaten aber noch mit Vertretern des Europaparlaments einig werden.
Betroffen sind sieben Stoffe. Dazu gehören gebrauchte Mineralöle, die zuvor zur Schmierung und Kühlung beweglicher Teile in Verbrennungsmotoren verwendet wurden. Diese Stoffe können durch die Haut in den Körper gelangen. Andere Substanzen werden in Holzschutzmitteln oder bei der Aluminium-Herstellung freigesetzt, in Klebstoffen oder als Lösungsmittel in der chemischen Industrie oder bei der Herstellung bestimmter Schäume. Abgedeckt sind auch Substanzen, die bei der Produktion von Färbe- und Arzneimitteln und bei der Plastikherstellung entstehen.
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