Immunerkrankungen

HIV-Infektion geht Chef nichts an

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Infizieren sich Arbeitnehmer mit HIV, müssen sie ihrem Chef davon nichts sagen. „Der Arbeitgeber hat keinen Rechtsanspruch, davon zu wissen“, sagt Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Auch im Bewerbungsgespräch seien Fragen nach einer HIV-Infektion oder einer Aids-Erkrankung tabu. „Fragt der Personaler danach, darf der Bewerber sogar lügen“, sagt Oberthür.

Rechtliche Konsequenzen – etwa eine Anfechtung des Arbeitsvertrags – müsse er in diesem Fall nicht befürchten. Grundsätzlich rät Oberthür davon ab, in einem Bewerbungsprozess von einer HIV-Infektion zu erzählen, wenn keine Gefährdung Dritter zu befürchten ist. Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass der Bewerber aus diesem Grund den Job nicht bekomme.

Wenn die Gefahr besteht, im Job Dritte anzustecken, muss der Mitarbeiter den Vorgesetzten allerdings informieren. Das betreffe unter anderem Ärzte, Krankenschwestern und Angestellte in der Medikamentenherstellung, erläutert Oberthür.

Im vergangenen Jahr hatte das Arbeitsgericht Berlin die Klage eines HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dem wegen der Infektion gekündigt worden war. Das Unternehmen hatte die Kündigung damit begründet, dass es seine Kunden vor einer HIV-Infektionen schützen wolle.

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