Der Bottroper Pfusch-Apotheker Peter S. will seine Approbation zurück. Morgen beginnt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Prozess. Als Apotheker arbeiten dürfte er trotzdem nicht.
Die Bezirksregierung Münster hatte dem Apotheker im September 2020 seine Approbation entzogen. S. hatte kurz darauf Klage eingereicht. Nun beginnt der Prozess.
Zuvor war der Apotheker bereits erfolglos gegen eine andere Entscheidung der Bezirksregierung vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 10. Dezember 2019 das angeordnete Ruhen der Zulassung bestätigt.
Doch selbst mit Approbation dürfte S. nicht wieder als Apotheker arbeiten, denn das Landgericht Essen hatte ihn 2018 zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt. Nach §70 Strafgesetzbuch (StGB) kann ein Berufsverbot von bis zu fünf Jahren angeordnet werden. Ein lebenslanges Verbot ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
Laut Gericht streckte S. die lebenswichtige Medizin seiner Patienten in mindestens 14.500 Fällen aus Habgier, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Juli 2020 das Urteil.
Aktuell prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf unzulässiger Vermögensverschiebungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Apotheke geprüft. Ermittelt werde auch gegen die Mutter des Mannes. Ausgangspunkt sei eine Klage des Insolvenzverwalters. Dafür sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.
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