Apothekerin mit Spritze verletzt: Fast zwei Jahre Haft für Räuber APOTHEKE ADHOC, 04.07.2019 14:18 Uhr
Das Amtsgericht Schwetzingen hat einen 31-jährigen Drogenabhängigen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – er hatte in Schwetzingen und Plankstadt veruscht, mehrere Apotheken zu überfallen. Ohne Rezept wollte er Betäubungsmittel erhalten – als sich die Apothekenmitarbeiter weigerten, bedrohte er sie mit einer Spritze. In der letzten Apotheke stach er zu.
Der nun verurteilte Täter war offensichtlich auch ein Opfer seiner selbst: Seit vielen Jahren sei er schwerst abhängig, habe eine lange Drogenkarriere von Amphetamin über Kokain bis Heroin hinter sich, berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung vom Gerichtsverfahren. Zum ersten Mal im Knast saß er mit 17, es war nicht das letzte Mal. Er habe in seinem Leben fast noch nie gearbeitet, stattdessen zahlreiche Erziehungsanstalten und Therapien absolviert, die alle scheiterten.
So war er auch am 30. Juni vergangenen Jahres gerade wieder auf freiem Fuß, am Vortag war er aus dem Gefängnis freigekommen – und verspürte offenbar enormen Suchtdruck, der ihn zu einer tragisch-absurden Reise durch mehrere Apotheken trieb. Zunächst suchte er dreimal hintereinander die Schubert-Apotheke in Plankstadt auf und bedrohte die dortigen Mitarbeiter mit einer Spritze. Für die 68-jährige Apothekerin in der Offizin war es ausgerechnet der letzte Arbeitstag ihres Berufslebens. Wenn sie ihm nicht die gewünschten Medikamente gebe, steche er zu, hatte der Täter ihr gedroht. Den Mitarbeitern gelang es jedoch, ihn mit vereinten Kräften aus der Apotheke zu drängen.
Er flüchtete mit dem Fahrrad und tauchte kurz darauf im benachbarten Schwetzingen auf, wo er erst die Hof- und dann die Mayerhof-Apotheke heimsuchte. Dort wollte er, ohne ein Rezept zu haben, Remestan (Temazepam) und Valium (Diazepam). Apothekerin Selâmet Kiși Makridis und ihr Ehemann konnten ihm das aber ausreden, sodass er unverrichteter Dinge weiterzog. Ebenfalls dreimal tauchte er daraufhin in der St.-Martin-Apotheke auf und wollte erneut Remestan. Stets schickte Inhaber Michael Havlik ihn weg. Als er versuchte, am HV vorbei in den hinteren Bereich der Apotheke zu gelangen, drohte Havlik ihm mit der Polzei. Daraufhin verschwand er.
Weniger glimpflich ging es kurz darauf in der Dreikönig-Apotheke aus. Hier schlug er gleich viermal auf. Beim letzten Versuch lief er mit der Spritze in der Hand direkt zum Medikamentenschrank und versuchte, Schubladen zu öffnen. Als ihn die 61-jährige Apothekerin vom Schrank wegziehen wollte, stach er zu und warf sie zu Boden. Dabei wurde sie leicht verletzt. Er ergriff daraufhin die Flucht. Bereits in Plankstadt war er jedoch von Überwachungskameras aufgezeichnet worden – ein Schwetzinger Beamter hatte den polizeibekannten Delinquenten daraufhin erkannt.
Ziemlich genau ein Jahr nach der Tat fiel nun vor Gericht ein Urteil. Der Mann zeigte sich geständig, er habe niemanden verletzen, sondern „nur drogenmäßig über die Runden kommen“ wollen. Bereits bevor die Spritze zum Einsatz kam, habe er in mehreren Apotheken um Betäubungsmittel gebettelt. Seinem Verteidiger zufolge hat es sich um eine „Verzweiflungstat“gehandelt, sein Mandant sei in einer „schmerzhaften Situation“ gewesen. Die einzig richtige Lösung sei eine durchgängige Substitution, so der Anwalt. „Eine Abstinenz ist bei ihm nicht hinzukriegen.“ Ihm fehle schlicht der Wille zur Entgiftung, derzeit befindet er sich in einem Methadon-Programm. Der Staatsanwalt wiederum warf ihm vor, er habe das Geschehen bagatellisierend dargestellt.
Bereits 2013 war das Gutachten eines Sachverständigen zum Schluss gekommen, der Mann habe eine dissoziale Verhaltensstörung und eine „Unterbringung wegen Aussichtslosigkeit“ empfohlen. Wegen seines starken Drogenkonsums sei seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, soziale Bezugspunkte habe er auch nicht. Wegen seiner starken Abhängigkeit werde er wohl immer wieder ähnliche Taten begehen. Unter anderem ist er wegen Körperverletzung, Diebstahl, Raub und Betrug bereits mehrfach vorbestraft. Entsprechend hart fiel das Urteil aus.