Angst um Betriebserlaubnis

Apothekerin kämpft gegen Kläranlage

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In Kayna wehren sich die Anwohner gegen eine Kläranlage mitten im Ort.Screenshot
Berlin -

In Kanya, einem Vorort der Stadt Zeitz im Süden von Sachsen-Anhalt, tobt ein Streit um eine neue Kläranlage. Der Abwasserzweckverband plant mitten im Ort einen Neubau, den der Landkreis bereits genehmigt hat. Die Bevölkerung läuft Sturm. Auch eine Apothekerin wehrt sich.

Auf einem ehemaligen kommunalen Bauhof soll eine neue Kläranlage entstehen. Zunächst sollen 330 Einwohner angeschlossen werden, später ist eine Ausbaugröße von bis zu 1100 Einwohnern vorgesehen. Das gereinigte Abwasser soll in die Große Schnauder eingeleitet werden, die durch den Ort fließt.

Vor zwei Jahren wurden die Anwohner nach eigenem Bekunden vor vollendete Tatsachen gestellt, seitdem regt sich Widerstand. Mehrere Nachbarn versuchen, das Vorhaben gerichtlich zu stoppen. Der Bauplatz mitten im Ort wird aus zwei Gründen kritisch gesehen: Einerseits liegt die geplante Anlage an der tiefsten Stelle im Ort, mitten im Hochwasser- und Überflutungsgebiet der Großen Schnauder. Doch auch ohne Überflutungsszenario fürchten die Anwohner eine erhebliche Geruchsbelästigung immer dann, wenn der Klärschlamm abgeholt wird. Laut einem Gutachten des TÜV Nord hat der Schlammspeicher eine Kapazität von 160 Kubikmetern, sodass er viermal im Jahr – exakt alle 96 Tage – geleert werden müssten. Pro Turnus seien dann sieben bis acht Lkw-Fahrten notwendig.

Auch Ursula Kobelt, Inhaberin der Hubertus-Apotheke am Marktplatz von Kayna, und ihr Mann wehren sich gegen das Vorhaben. Sie fürchten, dass wegen des Betriebs der Anlage und des Abtransports von Klärschlamm an ihrem Grundstück vorbei die Anforderungen an die geringe Keimbelastung der Apotheke nicht eingehalten werden könnten. Im Extremfall könne sogar die Betriebserlaubnis widerrufen werden, argumentierten sie vor Gericht. Die Räumlichkeiten der Apotheke würden dazu regelmäßig auf Keimbefall kontrolliert.

Doch nach dem Verwaltungsgericht Halle wies auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ihre Klage zurück. Die Behauptung, dass die Anforderungen an eine geringe Keimbelastung von Apotheken künftig nicht mehr eingehalten werden könne, sei nicht hinreichend substantiiert, so die Richter. „Es ist nichts dafür ersichtlich, dass bei dem Betrieb der Kläranlage, bei der wesentliche Emissionen erzeugende Teile mit Absaugeinrichtungen versehen sind, und durch den Abtransport der Klärschlämme an vier bis acht Tagen im Jahr in den Innenräumen der Apotheke eine Keimbelastung entsteht, die bestimmte, vom Antragsteller einzuhaltende Werte überschreitet.“

Auch zahlreiche andere Argumente – überwiegend genehmigungs- und baurechtlicher Natur – halfen nicht weiter. Genauso wie andere ansässige Unternehmer und Anwohner müssen sie hoffen, dass über ihren Widerspruch im Hauptsacheverfahren anders entschieden wird.

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