Abrechnungsbetrug

Fünf Jahre Haft für Apotheker

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Berlin -

Im Prozess um einen Millionenbetrug mit Röntgenkontrastmitteln hat das Hamburger Landgericht (LG) Haftstrafen verhängt. Ein ehemaliger Geschäftsführer (59) der inzwischen insolventen Radiologie-Gesellschaft Hanserad wurde zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ein mitangeklagter Apotheker (67) erhielt fünf Jahre.

Nach Überzeugung des Gerichts machten sich die beiden Männer des gewerbsmäßigen Betrugs in 26 Fällen strafbar. Zudem hätten sie in weiteren zehn Fällen Beihilfe geleistet. Die Strafkammer blieb aber unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben und acht Jahre Gefängnis gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger des Apothekers und des kaufmännischen Geschäftsleiters kündigten Revision an.

Obwohl es sich bei dem Fall um einen „gemeinschaftlichen Betrug“ handelt, kam der Geschäftsführer mit einer etwas geringeren Strafe davon als der Apotheker. Laut Gericht war er verantwortlich für die Liquidität des Unternehmens; von den massenhaften Bestellungen der Röntgenkontrastmittel soll er nichts gewusst haben.

Für die Krankenkassen entstand einen Schaden von acht Millionen Euro. Die von den Ermittlern in den extra umgebauten Lagerräumen beschlagnahmten Präparate hatten ursprünglich einen Gegenwert von rund 16 Millionen Euro. Die Richter machten bei dem „zurechenbaren Schaden“ mehrere Abschläge, weil die Röntgenkontrastmittel theoretisch verbraucht hätten werden können. Die Kassen erhalten letztlich einen Schadenersatz von zwei Millionen Euro.

Der ehemalige Inhaber von Hanserad befindet sich offenbar immer noch im Ausland. Die Hamburger Behörden hatten ein Auslieferungsersuchen an die Vereinigten Emirate gestellt. „Irgendwo muss es klemmen, aus welchen Gründen auch immer“, heißt es beim LG. Ein internationaler Haftbefehl läuft.

Die beiden Angeklagten hatten den Radiologen im Prozess als Entlastungszeugen laden wollen. Er sollte bestätigen, dass der Geschäftsführer und der Apotheker nichts von den Bestellungen gewusst hatten. Die Strafkammer hat dem Arzt sogar ein freies Geleit angeboten, um in dem Fall auszusagen und dann wieder ins Ausland zu verschwinden. Sein Anwalt berief sich laut Gericht auf sein Zeugenverweigerungsrecht. In dem Fall gilt er als Hauptfigur und Drahtzieher; gegen ihn wird ein separater Prozess angestrengt.

Die Gesellschaft des Radiologen soll zwischen Juli 2011 und November 2012 große Mengen Kontrastmittel bei dem Arzneimittelgroßhandel des Apothekers gekauft und die Mittel in Einzeldosen abgerechnet haben. Die Gewinne aus dem Mengenrabatt sollen zu 95 Prozent an Hanserad geflossen sein. Mit den übrigen 5 Prozent hatte sich der Apotheker persönlich bereichert.

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