Ein Berliner Apotheker muss sich zur Zeit vor gleich zwei Gerichten verantworten: wegen schweren Betrugs vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten und wegen erwerbsmäßigen Rezeptbetrugs im brandenburgischen Henningsdorf vor dem Amtsgericht Oranienburg. Dem Apotheker drohen mehrere Jahre Haft.
In Berlin ist der Apotheker angeklagt, seine Apotheken in Berlin und Henningsdorf, die er bis 2010 führte, gleich zweimal als Pfand verwendet zu haben. Einem Pharmaunternehmen habe der Pharmazeut 2008 Einkünfte aus dem Verkauf der Apotheke zugesagt – eine Zusage, die er allerdings bereits einem anderen Geschäftspartner gemacht haben soll. Das Pharmaunternehmen blieb demnach auf rund 666.000 Euro sitzen.
In Henningsdorf soll sich der Apotheker an den Krankenkassen bereichert haben und ist wegen erwerbsmäßigen Betrugs angezeigt. Zwischen 2004 und 2008 soll der Pharmazeut 139 Rezepte gefälscht haben. Er habe größere Packungen, eine höhere Packungszahl oder teurere Medikamente auf den Rezepten angegeben, als er an die Patienten abgab, so der Vorwurf. Den Kassen sei dadurch ein Schaden von mehr als 100.000 Euro entstanden. Bei einer Verurteilung muss der Apotheker mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.
APOTHEKE ADHOC Debatte