Prozess um unerlaubte Methadon-Abgabe

Apotheker profitierte vom zwielichtigen Geschäftsmodell

, , Uhr
Berlin -

Ein 63-jähriger ehemaliger Chefarzt sowie ein 57 Jahre alter Oberarzt sollen zwischen 2011 und 2016 in ihrer Praxis Methadon an Patienten abgeben haben, was eigentlich nur Apotheken erlaubt ist. Der Fall wird vor dem Landgericht Lübeck verhandelt. Am zweiten Verhandlungstag wurden nun fünf Zeugen gehört, die unter anderem Aufschluss darüber bringen sollten, ob in den Räumen des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg faktisch eine Apotheke existierte. Der Apotheker, der die Ambulanz mit Methadon belieferte, soll von dem Geschäftsmodell kräftig profitiert haben.

Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend für den Ausgang des Prozesses. Sollte am Landgericht diese Schlüsselfrage positiv beantwortet werden, könnten sich offenbar einige Vorwürfe aus der rund 1000 Seiten starken Anklage der Staatsanwaltschaft zumindest teilweise von allein erledigen, berichtet ein Prozessbeobachter der Regionalzeitung Lübecker Nachrichten.

Eine Schlüsselrolle kommt dabei einem Apotheker aus Wentorf zu. Er soll die Methadon-Ambulanz mit dem Wirkstoff beliefert haben. Auch der computergesteuerte Dosierautomat für die Verabreichung der Ersatzdroge, der in den Räumen der Ambulanz aufgestellt war, gehörte demnach dem Apotheker. Wie die Lübecker Nachrichten berichten, musste das Klinikpersonal außerdem „mit viel Aufwand“ die Rezeptgebühr für ihn eintreiben.

Befand sich damit quasi eine Apotheken-Außenstelle im Krankenhaus, wollte das Gericht wissen. Auch nach der Vernehmung des Apothekers sowie zweier Krankenschwestern ließ sich offenbar nicht viel über die praktischen Abläufe in der Ambulanz in Erfahrung bringen. So konnte beispielsweise nicht geklärt werden, ob der Wentorfer Apotheker über die ihm übermittelten PC-Protokolle des Dosierautomaten davon wissen musste, dass Methadon auch auf Vorrat an Drogenabhängige mitgegeben wurde, berichtet die Regionalzeitung. Deutlich wurde allerdings, wie lukrativ das Geschäft für den Apotheker gewesen sein muss: Nach Änderung der bis dahin geübten Praxis soll der Medikamentenumsatz derart zurückgegangen sein, dass das Geschäftsmodell für den Apotheker zusammenbrach.

Wie berichtet, wird dem früheren Chefarzt und Leiter der Methadon-Ambulanz im Johanniter Krankenhaus sowie dessen Vorgänger vorgeworfen, Entwöhnungspatienten die Ersatzdroge Methadon zur Selbsteinnahme mitgegeben zu haben. Dem 63-Jährigen werden 2903 Taten zwischen September 2013 und Juli 2016 zur Last gelegt. Der 57-Jährige soll zwischen Ende 2011 und August 2013 in 2451 Fällen Methadon unerlaubt und in unzulässigen Mengen abgegeben haben. Der frühere Chefarzt wird zudem in zahlreichen Einzelfällen des Abrechnungsbetrugs beschuldigt. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurück und kündigten an, Freisprüche zu beantragen.

Nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung müssen Substitutionsmittel vom Arzt verordnet, durch einen Apotheker abgegeben und unter den Augen des Arztes oder Apothekers eingenommen werden. So soll der illegale Handel mit dem Heroin-Ersatzstoff verhindert werden. Gegen diese Bestimmung haben die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ebenso verstoßen, wie gegen die Verordnung, wonach nur Apotheken Arzneimittel abgeben dürfen.

„Die Ambulanz war eine Mischung aus kassenärztlicher Praxis, Apotheke und psychiatrischer Klinik“, sagte der frühere Leiter der psychiatrischen Abteilung des Johanniter-Krankenhauses. „Wir hatten eine Übereinkunft mit einem Geesthachter Apotheker. Er hat die Methadonzubereitungen hergestellt und in die Ambulanz geliefert, wo ein Dosierautomat stand. Nicht verbrauchtes Methadon hat er zurückgenommen und vernichtet“, sagte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag.

Indes wies der Geschäftsführer des Krankenhauses, der am zweiten Prozesstag als Zeuge aussagte, jegliche Verantwortung von sich: „Die Methadon-Ambulanz war bei uns angesiedelt, lief aber autonom unter der Leitung des dafür zugelassenen Arztes“, wird der 54-Jährige in den Lübecker Nachrichten zitiert. Mit den internen Abläufen habe er nie etwas zu tun gehabt. Der Prozess wird am 15. August fortgesetzt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Kein Bewusstsein für Leistung vorhanden
Notdienst: Apotheker für 50 Prozent Luxus-Aufschlag
Mehr aus Ressort
Saison startete 3 Wochen früher
Klimawandel verlängert Stechmücken-Zeit
Bei kaum längeren Fahrzeiten
Bessere Schlaganfallversorgung möglich

APOTHEKE ADHOC Debatte