Im Verfahren um falsch abgerechnete Diabetes-Teststreifen hat das Landgericht Würzburg den beteiligten Apotheker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der 47-jährige Pharmazeut eine Geldstrafe von 63.000 Euro zahlen, das entspricht 630 Tagessätzen von 100 Euro. Der ebenfalls beteiligte Chef eines Medizinprodukte-Vertriebs erhielt dieselbe Bewährungsstrafe und muss 37.800 Euro zahlen, entsprechend 630 Tagessätzen von 60 Euro.
Die beiden Angeklagten hatten am ersten Prozesstag gestanden, zwischen März 2005 und Juni 2006 8371 Rezepte, die das Vertriebsunternehmen beliefert hatte, über die Apotheke abgerechnet zu haben. Aufgrund der Preisvereinbarungen der AOK Hessen mit den Apothekerverbänden in Hessen und Bayern wurden pro Rezept im Schnitt fast elf Euro mehr kassiert. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich im Vorfeld auf eine Strafminderung verständigt.
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