Staatsanwaltschaft

Apotheker handelten mit illegalen Pillen Désirée Kietzmann, 30.07.2008 12:06 Uhr

Berlin - 

Zwei Apotheker aus dem vorpommerschen Ueckermünde und Neuenhagen bei Berlin haben offenbar illegal mit Potenzmitteln und Anabolika gehandelt. Bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume der beiden 63-Jährigen Männer beschlagnahmten Zollfahner Präparate mit einem Schwarzmarktwert von etwa 50.000 Euro, teilte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit. Gegen die beiden Männer wird nun weiter ermittelt.

Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LaGuS) hatten bei einer routinemäßigen Kontrolle der Ueckermünder Apotheke Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt und daraufhin Strafanzeige gestellt. Der Apotheker stand laut Staatsanwaltschaft zunächst nur unter Verdacht, mit eingeschmuggelten Potenzmitteln zu handeln. Bei der daraufhin angeordneten Durchsuchung stießen die Fahnder unerwartet auf circa 4.700 Ampullen und mehr als 32.000 Kapseln verbotener russischer Anabolika, die laut Staatsanwaltschaft in der Bodybuilderszene beliebt sind.

In der Wohnung des Neuenhagener Apothekers, der den Angaben zufolge als Lieferant fungierte, wurden weitere 18.000 Kapseln eines Muskelaufbaupräparates, 1000 Sildenafil-Tabletten sowie mehrere verschreibungspflichtige Präparate sicher gestellt, die in Deutschland nicht verkehrsfähig sind. Die beschlagnahmten Beweisunterlagen deuteten auf eine bereits länger anhaltende Geschäftsbeziehung der Männer hin.

„Wie werden die Apotheke genau im Auge behalten“, kündigte eine Sprecherin des LaGuS gegenüber APOTHEKE ADHOC an. Mit Verweis auf die gerade angelaufenen Ermittlungen wollte sich die Behörde nicht dazu äußern, ob und wann dem Apotheker möglicherweise die Betriebserlaubnis entzogen wird. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern werde berufsgerichtlich gegen den Apotheker vorgehen, sagte ein Sprecher. Dem Verdächtigen droht demzufolge nicht nur eine Geldbuße. Sollte ihn das Berufsgericht als unwürdig zur Ausübung des Apothekerberufes erklären, kann die Kammer beim zuständigen Landesprüfungsamt den Entzug der Approbation beantragen. Aktuell habe die Kammer bereits versucht, das Ruhen der Approbation bei der Behörde zu erwirken, hieß es.