Weil er Klinikware zweckentfremdet eingesetzt hatte, wurde ein Apotheker aus Lübeck wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 446 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil des Landgerichtes Lübeck (LG) ist rechtskräftig. Schadenersatzansprüche müssten in einem zivilrechtlichen Verfahren verhandelt werden, sagte eine Sprecherin des LG.
Der 67-Jährige Pharmazeut hatte am Vormittag ein Geständnis abgelegt: Er gab zu, über seine krankenhausversorgende Apotheke über Jahre hinweg Zytostatika direkt bei Herstellern für den Klinikbedarf eingekauft und sie als Offizinware eingesetzt beziehungsweise über den Pharmagroßhandel weiterverkauft haben.
Medienberichten zufolge war die Lübecker Staatsanwaltschaft nach Hinweisen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg auf den Fall aufmerksam geworden. Im November 2008 hatte die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit dem zuständigen LKA die Geschäftsräume der Apotheke im Stadtteil St. Lorenz Nord durchsucht. Parallel waren eine Klinik, ein Großhändler, eine Krankenkasse sowie Wohnungen in anderen Städten durchsucht worden.
2010 waren außer dem Apothekeninhaber ein angestellter Apotheker sowie zwei Apotheker der AOK Schleswig-Holstein (heute AOK Nordwest) und die Geschäftsführerin eines Großhändlers angeklagt worden. Die Kassenmitarbeiter sollen mit den Apothekern unberechtigte Preisnachlässe vereinbart und diese veranlasst haben, ambulant tätige Ärzte illegal mit Klinikware zu versorgen. Im Gegenzug seien Abrechnungskosten zugunsten der Kasse reduziert worden, etwa im Bereich von Zytostatikarezepturen oder Wochenblistern, so der Verdacht.
Die Sprecherin des LG bestätigte, dass es in dem Fall noch weitere Strafverfahren gegen andere Angeklagte gebe. Einen Termin für die Verfahren gebe es derzeit aber noch nicht.
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