Abrechnungsbetrug

Apotheker betrügt AOK Hessen APOTHEKE ADHOC, 20.12.2010 12:25 Uhr

Berlin - 

Gegen einen Apotheker und einen Arzt aus Hessen läuft eine Klage wegen gewerbsmäßigen Betruges und Untreue. Die beiden Heilberufler werden beschuldigt, zwischen 2002 und 2004 bei der AOK Hessen Sprechstundenbedarfsartikel abgerechnet zu haben, die nie bestellt wurden. Dadurch sei der Krankenkasse ein Schaden von etwa 550.000 Euro entstanden, so der leitende Oberstaatsanwalt des Landgerichts Frankfurt. Bei dem Gericht ist die Zentralstelle zur Bekämpfung für Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen (ZBVKG) eingerichtet.

Der Arzt soll dem Apotheker Bestelllisten für seinen Sprechstundenbedarf übergeben haben. Der Pharmazeut habe die Rezepte dann der AOK in Rechnung gestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten ergeben, dass diese Artikel jedoch niemals ausgeliefert wurden. Die Gelder der Krankenkassen hätten sich die beiden geteilt, so der Staatsanwalt.

Die Kasse sei schon 2005 auf außerordentlich hohe Abrechnungen des Apothekers aufmerksam geworden. Die anschließenden Ermittlungen der ZBVKG hätten sich aber schwierig gestaltet, da der Arzt nach Bekanntwerden des Verdachts geflohen war. Nach Untersuchungen der Geschäftsunterlagen und der Ladenräume konnten nun genügend Beweise sichergestellt werden, um Klage zu erheben.

Der Apotheker hat sein Geschäft laut Staatsanwaltschaft inzwischen aufgegeben. Der flüchtige Arzt konnte im Oktober dieses Jahres festgenommen werden. Er befinde sich derzeit in Untersuchungshaft. Im Falle des besonders schweren Betruges - wozu der gewerbsmäßige Betrug zählt - sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 10 Jahren vor.