Arzneimittelmissbrauch

Apotheker belastet Jackson-Arzt dpa/APOTHEKE ADHOC, 05.10.2011 11:43 Uhr

Berlin - 

In den Wochen vor Michael Jacksons Tod soll der Leibarzt des Sängers ein starkes Narkosemittel literweise eingekauft haben. Nach der Aussage des Apothekers Tim Lopez vor einem Gericht in Los Angeles bestellte Conrad Murray bei ihm große Mengen Propofol. Murray habe ihm gesagt, dass er damit etliche Patienten in seiner Klinik in Los Angeles behandele. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Herzspezialist kümmerte sich zu diesem Zeitpunkt aber nur um Jackson. Murray besaß keine Klinik in Los Angeles, er gab stattdessen den Wohnort seiner Freundin Nicole Alvarez als Postadresse an.

Alvarez, die mit Murray einen zweijährigen Sohn hat, bestätigte, dass sie in den Wochen vor Jacksons Tod in ihrer Wohnung Pakete für den Arzt in Empfang genommen hatte. Sie beteuerte, dass sie nichts über den Inhalt wusste.

Jackson war an einer „akuten Vergiftung“ mit dem starken Betäubungsmittel Propofol gestorben. Die Staatsanwaltschaft will beweisen, dass der Leibarzt abgelenkt war und „grob fahrlässig“ mit dem Sänger umging. Die Verteidigung hält dagegen, dass Jackson am Todestag etliche Mittel ohne Wissen seines Arztes eingenommen und sich damit versehentlich selbst getötet habe.

Nach Aussagen weiterer Zeugen am sechsten Prozesstag war Murray am Todestag des Sängers häufig am Telefon. Seine Bekannte Sade Anding sagte aus, sie habe mit Murray am 25. Juni 2009 einige Minuten gesprochen, als er plötzlich aus der Leitung verschwand. Dann habe sie nur noch unverständliches Murmeln und Geräusche gehört, als ob das Telefon in seiner Hosentasche gesteckt habe. Die Anklage legte nahe, dass Murray mitten in dem Gespräch plötzlich bemerkte, dass sein Patient nicht mehr atmete.

Das Verfahren in Los Angeles kann sich nach Einschätzung des Richters über vier bis fünf Wochen hinziehen. Die Verhandlung wird von Internetportalen und einigen US-TV-Sendern live übertragen. Im Falle eines Schuldspruchs muss Murray mit vier Jahren Haft rechnen.