Apothekenüberfall

Apothekerin mit Stein bedroht APOTHEKE ADHOC, 26.02.2015 11:39 Uhr

Berlin - 

Ein 53-Jähriger steht zurzeit wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung vor dem Hechinger Landgericht, weil er eine Apotheke überfallen und die Angestellten mit einem Stein bedroht hat. Er erbeutete 550 Euro und floh anschließend. Das berichtet der „Schwarzwälder Bote“.

Im Oktober vergangenen Jahres überfiel der Angeklagte eine Apotheke im baden-württembergischen Meßstetten. Der Zeitung zufolge war er dabei alkoholisiert – ein Bluttest ergab später 2,06 Promille.

Mit einem Stein bewaffnet soll er gegen 18 Uhr das Geschäft betreten und mehrmals den Stein auf den Tisch geschlagen haben. Anschließend bedrohte er die Apothekerin und eine weitere Angestellte und forderte Geld: Mit dem Bargeld flüchtete er aus der Apotheke.

Vor Gericht, so der „Schwarzwälder Bote“, behauptet der Angeklagte, er erinnere sich an nichts: Nachdem er eine Flasche Schnaps und eine Flasche Wein aus einem nahe gelegenen Supermarkt geleert und 15 Tabletten Antidepressiva eingenommen habe sowie ein Cannabis-Spray seiner Frau benutzt habe, sei er „völlig verpeilt“ gewesen. Erst seine Festnahme habe er wieder bewusst erlebt. Die Apotheke hatte die Polizei verständigt, der Räuber wurde kurz nach der Tat aufgegriffen.

Die Polizei brachte ihn in das Vinzenz-von-Paul-Hospital. Dort wurde das Geld in einem Socken des Angeklagten gefunden, der davon angeblich selbst überrascht war. Das Gericht zweifelt jedoch an dieser Darstellung: Er wisse mehr von dem Tag, als er zugebe. Etwa hätten die Angestellten im Supermarkt zum angegebenen Zeitpunkt keine Wein- und Schnapsflasche verkauft. Zudem variierten die Aussagen des Angeklagten zu der Anzahl der Mittel, die er eingenommen habe.

Der Klinikarzt berichtete, den Angeklagten beobachtet zu haben, wie er das Geld aus dem Socken genommen und unter seinem Kopfkissen versteckt habe. Darauf angesprochen habe dieser gesagt, er wolle das Hartz IV-Geld vor seiner Frau verstecken. Auch der diensthabende Kriminalhauptkommissar zweifelt: Er fand auffällig, wie problemlos auf einem Bein stehend sich der Angeklagte umgekleidet habe.

Vor Gericht müsse nun die Frage geklärt werden, wie viel der Angeklagte tatsächlich von seiner Tat weiß. Ein Urteil fällt das Landgericht am Freitag. Der Täter ist mehrfach vorbestraft wegen Betrugs, Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit am Steuer