Verbraucherzentrale

„Apotheken missachten Beratungspflicht“

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Berlin -

Apotheker weisen bei der Abgabe von OTC-Analgetika mangelhaft auf Nebenwirkungen hin. Das ist das Ergebnis eines Testkaufs der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ). „In vier von fünf Apotheken stand das eigene Verkaufsinteresse und nicht der Schutz von Patienten im Vordergrund. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht der Apotheker“, kritisiert VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Demnach missachteten viele Apotheker häufig ihre Beratungspflicht und verkauften zu hohe Mengen an bedenklichen Arzneimitteln.

Die Tester verlangten in 50 Apotheken in Essen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Düren, Euskirchen, Bottrop, Bielefeld, Gütersloh und Olpe jeweils drei Packungen des Analgetikums Thomapyrin Intensiv (ASS/Paracetamol/Coffein) à 20 Tabletten. Auf Nachfrage der Angestellten wiesen die Testkäuferinnen auf ihren regelmäßigen und hohen Konsum des Mittels gegen Kopfschmerzen hin.

Laut VZ verweigerte keine Apotheke die Abgabe komplett: 39-mal (78 Prozent) wurden alle drei Packungen anstandslos verkauft. Sieben Apotheken (14 Prozent) verkauften lediglich eine Packung, mit dem Hinweis auf pharmazeutische Bedenken. Vier Apotheken (8 Prozent) gaben nur zwei Packungen ab – drei davon, weil nur noch zwei Packungen vorrätig waren. Im vierten Fall riet die Angestellte der Kundin, erst einmal zum Arzt zu gehen.

Die geforderte Menge hätte das pharmazeutische Personal stutzig machen müssen, so die VZ, da eine übermäßige Einnahme schwere Leberschäden und ein dauerhaftes Kopfschmerzleiden verursachen könne. Deshalb dürften maximal sechs Tabletten täglich an drei bis vier zusammenhängenden Tagen und insgesamt an höchstens zehn Tagen im Monat eingenommen werden.

„Auch in puncto Aufklärung und Beratung patzten die meisten pharmazeutischen Verkäufer“, so die VZ. 11 Apotheken reichten demnach die gewünschten Präparate kommentarlos über den HV-Tisch. „Die Abgabe von Medikamenten zur Selbstmedikation ohne jegliche Beratung ist absolut inakzeptabel“, so die VZ. Apotheken müssten ihren Beratungspflichten laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nachkommen. „Das taten sie in diesem Test in über 20 Prozent der Fälle nicht.“

In immerhin 22 Apotheken (44 Prozent) wurden Testkäufer gefragt, ob das Präparat für sie selbst oder eine dritte Person sei. In 19 Apotheken (38 Prozent) warnte das Personal vor einer dauerhaften und zu hohen Einnahme und riet anstelle des Kaufs, einen Arzt aufzusuchen. In 14 Apotheken (28 Prozent) wiesen die Angestellten darauf hin, dass Thomapyrin Intensiv nur begrenzt eingenommen werden dürfe. Als besonders widersinnig sieht die Verbraucherzentrale, dass trotz kritischen Nachhakens und Warnens acht Apotheker die gewünschte Menge verkauften.

Optimal berieten laut VZ nur fünf Apotheken (10 Prozent): Sie stellten Fragen zum Patienten, zur Eigendiagnose oder gaben Hinweise zur Angemessenheit des Arzneimittelwunschs, zu den Grenzen der Selbstmedikation, zum Arzneimittel und seiner Anwendung und zu unterstützenden Maßnahmen und alternativen Behandlungsmethoden. In weiteren 12 Apotheken (24 Prozent) sprachen die Angestellten vier der fünf Kategorien an und schnitten damit gut ab.

Laut VZ müssen Apotheker gerade beim Verkauf rezeptfreier Medikamente auf Arzneimittelsicherheit achten und prüfen, ob das verlangte Präparat für den Kunden geeignet ist. Im Zweifel müssten sie einen Arztbesuch empfehlen und die Abgabe verweigern. „Bei der Abgabe rezeptfreier Medikamente muss die Gesundheit der Kunden und nicht das Verkaufsinteresse im Vordergrund stehen. Dies gilt auch dann, wenn Kunden vehement auf einen Kauf pochen“, so Schuldzinski. Laut ApBetrO sei seit 2012 explizit die Prüf- und Beratungspflicht vorgegeben. Diese müsse umgesetzt werden.

Auch der hohe Preis des Präparats wurde kritisiert: 24-mal verlangten die Apotheken den Listenpreis von 6,97 Euro, zweimal war das Medikament etwas teurer. Im Durchschnitt zahlten die Testkäufer in den fünfzig Apotheken 6,40 Euro. Die Preise schwankten zwischen 3,69 Euro und 7,20 Euro.

Demnach gewährten neun Apotheken einen Preisnachlass von mindestens 20 Prozent, bei 15 Apotheken konnte man maximal 15 Prozent sparen. „Damit zeigt sich in vielen Apotheken immer noch keine Preiselastizität. Bei vergleichbaren Marktchecks in Internetapotheken stellte sich immer wieder heraus, dass fast alle Versender Nachlässe auf die getesteten Medikamente gaben“, so die VZ.

2013 hatte die Organisation bei 50 Versandapotheken fünf Packungen Schlafmittel – das Fünffache der empfohlenen Menge – bestellt und in 60 Prozent der Fälle auch erhalten, obwohl die Kundin in ihrer Anfrage auf einen problematischen Medikamentengebrauch hingewiesen hatte.

Die VZ verweist zudem auf Testkäufe der Stiftung Warentest im vergangenen Jahr in 38 Apotheken: Damals wurden acht Apotheken mit „gut“ bewertet, jeweils die Hälfte Offizin- und Versandapotheken. 2010 seien bei ähnlichen Testkäufen in insgesamt 50 Apotheken die Vor-Ort-Apotheken noch besser als die Versender gewesen. Damals hätten sieben der lokalen Anbieter das Urteil „gut“ erreicht, aber keine einzige Internetapotheke.

Auch bei den Testkäufen des WDR im Januar 2015 in Vor-Ort- und Internetapotheken schnitten nur zwei von zehn Offizin-Apotheken gut ab, von den fünf Versandapotheken eine. „Insgesamt scheinen damit die Vor-Ort-Apotheken keinen Vorsprung mehr in der Beratungsqualität zu haben“, so die VZ. In beiden Vertriebssystemen würden immer wieder deutliche Mängel sichtbar.

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