Apothekentest

Apothekenrecht gilt auch für Testkäufer

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Berlin -

Auch für Testkäufe gelten Regeln. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage einer Apothekerin aus Cottbus gegen einen Pforzheimer Kollegen abgewiesen, obwohl dieser abgelaufene Rezepte beliefert hatte. Doch die Testkäufe seien rechtmissbräuchlich gewesen, urteilte das Gericht.

Die verwendeten Rezepte hatten Kunden zuvor in der Cottbuser Apotheke an der Priormühle von Kerstin Thierfelder eingelöst. Diese hatte die Verordnungen zwar beliefert, aber nicht bedruckt. Mit den inzwischen abgelaufenen Rezepten hatte der Testkäufer in der Apotheke im Arlinger von Christian Kaus im baden-württembergischen Pforzheim die Medikamente dann tatsächlich erhalten.

Die Apotheker kennen sich schon aus früheren Auseinandersetzungen. Kraus war selbst schon gegen Thierfelder und eine mutmaßliches Zuzahlungskonstrukt vorgegangen.

Deswegen forschte der Apotheker nach, als er die Abmahnung erhielt: Er kontaktierte die Patientin, auf deren Namen das Testrezept ausgestellt war. Diese versicherte, nichts von der weiteren Nutzung ihrer Verordnung zu wissen.

Aus Sicht der Richter war der Testkauf damit unzulässig. Denn die verordneten Medikamente seien bereits abgegeben worden. Dies sei auf den Rezepten zudem nicht vermerkt worden. Wegen dieser Verstöße gegen das Arzneimittel- und Apothekenrecht seien die Testkäufe unlauter. Strafbar sei außerdem die Weitergabe der Patientendaten ohne Wissen der Betroffenen. Zumindest in der Summe seien die Verstöße rechtsmissbräuchlich, so das Landgericht.

Die Klage sei überdies unzulässig gewesen, weil Thierfelder zum Zeitpunkt der Klageerhebung gar keine Versanderlaubnis mehr besessen habe, so die Richter. Damit habe kein Wettbewerbsverhältnis zu Kraus mehr bestanden. Thierfelder hatte die Apotheke an der Priormühle und die dazugehörige EU-Versandapotheke zwischenzeitlich an den früheren Inhaber Kurt Rieder verkauft, der die Klage auch fortgeführt hatte.

Thierfelder hatte mit dem Versandgeschäft und ihrem monatelangen Streit mit Kraus ohnehin schon abgeschlossen. Dabei hatte Kraus Verstöße der EU-Versandapotheke moniert. Die Apotheker haben sich auf einen Vergleich über 35.000 Euro geeinigt und ihren Rechtsstreit damit für beendet erklärt.

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