Diebstahl

Aus Liebe: Angestellte klaut 14.000 Euro

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Berlin -

Eine ehemalige Angestellte einer Freiburger Apotheke wurde vom Amtsgericht Freiburg wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von mehr als 8000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie 14.000 Euro aus dem Tresor der Apotheke gestohlen hat. Die Frau soll das Geld allerdings nicht für sich selbst, sondern für einen Freund, mit dem sie offenbar ein Verhältnis hatte, entwendet haben.

Als der Besitzer der Apotheke an einem Montag im Februar 2016 die Einnahmen aus dem Tresor zur Bank bringen wollte, bemerkte er, dass 14.000 Euro fehlten. Das berichtet die Badische Zeitung. Zu diesem Zeitpunkt sollen sich die gesamten Wochenendeinnahmen und damit besonders viel Geld im Tresor befunden haben. Da dieser im Tagesbetrieb nie abgeschlossen wurde, hatten offenbar alle Angestellten Zugriff auf das Geld.

Die Angeklagte hatte am Tag der Tat Frühschicht und soll ungewöhnlich früh zur Arbeit gekommen sein. Das habe sie laut dem Bericht mit höherem Arbeitsaufkommen begründet. Der Diebstahl-Verdacht war auf die Angeklagte gefallen, nachdem eine Kollegin dem Chef von einer angeblichen Affäre der 29-jährigen Angestellten mit einem Mann und dessen hohen Schulden berichtete. Erzählt habe ihr davon die Angeklagte selbst.

Als der Apothekeninhaber seine Angestellte daraufhin zur Rede stellte, gab sie die Tat zunächst zu. Der Chef wollte dennoch Gnade walten lassen und auf eine Anzeige verzichten, wenn sie ihm das entwendete Geld wieder zurückbringen würde. An einer Kündigung führte aber kein Weg vorbei.

Statt das Geld zu bringen, soll die Angeklagte noch am selben Tag ihr Geständnis jedoch mit der Begründung, unter Schock gestanden zu haben, widerrufen haben. Der Apotheker erstattete Anzeige. Auf der Anklagebank saß die 29-Jährige allerdings nicht allein, sondern mit dem besagten Freund, für den sie das Geld gestohlen haben soll. Die Staatsanwältin warf laut Badischer Zeitung den beiden vor, die Tat gemeinsam geplant zu haben. Über den gesamten Prozess bestritten beide Angeklagten die Tat. Auch der Verbleib des Geldes soll nach wie vor unbekannt sein.

Der Verteidiger bezeichnete dem Bericht nach die Sachlage in seinem Plädoyer auf Freispruch als „konstruierte Geschichte, die wunderbar zu passen scheint“, der allerdings „kein einziger schlüssiger Beweis“ zugrunde liegt. Die Richterin sah das anders. Ein von Zeugen mitgehörtes Telefongespräch der beiden Angeklagten nach dem Geständnis hielt sie für glaubwürdig. Darin wurde nach Auffassung der Richterin nicht nur die Tat eingeräumt, sondern auch die Mittäterschaft belegt.

Letztendlich verurteilte das Gericht die 29-Jährige zu einer Geldstrafe von 8250 Euro. Der Mitangeklagte hat wegen Mittäterschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten bekommen. Er ist offenbar kein Unbekannter und wurde bereits wegen Beleidigung und Unterschlagung verurteilt. Schulden hatte er laut Badischer Zeitung nicht nur bei der Stadt aufgrund nicht beglichener Geldstrafen, sondern auch bei seiner Vermieterin wegen Mietrückständen.

Damit soll die Richterin auch das höhere Strafmaß für den Mitangeklagten begründet haben, dem sie „schlechten Einfluss“ auf die nicht vorbestrafte Angeklagte unterstellte. Bestätigt wurde dieser Eindruck offenbar von einer befreundeten Kollegin. Ihr fiel seit der Bekanntschaft mit dem Mitangeklagten die Veränderung der Angeklagten auf, die sie immer als korrekte und zuverlässige Mitarbeiterin kannte.

Schon im Vorfeld des Prozesses wurde die Angeklagte von einem Arbeitsgericht zur Rückzahlung der gestohlenen Summe verurteilt. Diese hat sie bereits beglichen, was ihr von ihrem Verteidiger und nicht zuletzt auch von der Richterin zu Gute gehalten wurde.

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