Da half auch eine Beschwerde beim Kammergericht nicht. Ein Apothekenbote ist in Berlin bei Rot über die Ampel gefahren – und muss seinen Führerschein abgeben: Gegen ihn wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, obwohl die Fahrerlaubnis notwendig für seine Berufsausübung ist.
Ein Apothekenbote fährt bei Rot über Ampel – und bekommt trotz Fürsprache der Inhaberin keine „mildernden Umstände“. Einen Monat lang muss er seinen Führerschein abgeben, wobei er eine Schonfrist von vier Monaten bekommt. Weil die Ampel schon 3,5 Sekunden vor dem verhängnisvollen Blitz umgeschaltet hatte, sah die Generalstaatsanwaltschaft einen „objektiv besonders schwer wiegenden Verstoß“, der auch auf ein Augenblicksversagen oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sei.
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten attestierte die Inhaberin noch schriftlich, dass ihr Fahrer „ohne Fahrerlaubnis nicht weiter bei uns beschäftigt sein“ könne. Die Bescheinigung nahm das Gericht zur Kenntnis, doch einen Antrag darauf, die Apothekerin als Zeugin vorzuladen, lehnte es ab.
Auch das Kammergericht ließ sich nicht umstimmen. Schließlich könne der Bote ja seinen Jahresurlaub nutzen, um den Führerschein abzugeben.
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