Weil sie jahrelang Steuern hinterzogen haben, wurde zwei OHG-Apothekern aus Franken die Betriebserlaubnis entzogen – zusätzlich zu den steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen. Die meisten Kollegen finden die Bestrafung zu hart, doch nicht wenige haben Verständnis.
Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 30 Prozent der Teilnehmer an, eine doppelte Bestrafung bei Steuerdelikten gehe zu weit. Weitere 27 empfinden es als ungerecht, dass es quasi eine Sonderstrafe für Apotheker gibt. Anderen Steuersünder würde schließlich auch nicht die Geschäftsgrundlage entzogen.
Doch eine beachtliche Anzahl der Apotheker findet die Bestrafung richtig: Steuersünder verdienten kein Pardon, meinten 25 Prozent der Teilnehmer. Weitere 14 Prozent sind der Ansicht, die Strafe sei zwar hart, Apotheker müssten aber nun einmal Vorbilder sein. 4 Prozent hatten zu der Frage keine Meinung.
An der Umfrage nahmen am 6. und 7. Januar 2014 insgesamt 257 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
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