Ich möchte Friedemann Schmidt anrufen Alexander Müller, 06.06.2015 09:58 Uhr
Das ganze Leben ist ein Quiz und wir sind nur die Kandidaten. Begeben wir uns also mit Hape Kerkelings Song und Anke Engelkes 32.000-Euro-Antwort im Ohr in das Wochenquiz. Keine Angst, allzu schwer wird's nicht.
Die 100-Euro-Frage zum Einstieg:
Wie sehen die Ärzte die Apotheker?
A) auf Augenhöhe
B) von oben herab
C) schräg von der Seite
D) im Rückspiegel
Falls Sie mit dem Antrittskolloquium Schwierigkeiten haben: Dr. Thomas Lipp, Allgemeinmediziner aus Leipzig und Vorstandsmitglied im Hartmannbund, hat im Interview offen und ehrlich die Wahrnehmung seiner Kollegen beschrieben. Das Medikationsmanagement „hat in den Apotheken schon rein fachlich nichts zu suchen“.
Diese Meinung muss leider als herrschende angesehen werden, zumindest als Meinung der Herrschenden. Trotz Bitten, Mahnen und Drohen der Apotheker wurden sie von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit Nachdruck vergessen. Den Plan schreibt der Arzt, das Honorar bekommt der Arzt.
Die ABDA war fast eine halbe Woche wie paralysiert. Dann ließ sich Präsident Friedemann Schmidt doch noch mit dem Satz zitieren, die Liste allein bringe den Patienten nicht mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Ob dies bei Gröhe ein tieferes Aha-Erlebnis auslöste?
Worauf Schmidt seine Hoffnung stützt, dass im parlamentarischen Verfahren noch etwas für die Apotheker getan wird, oder ob die ersehnte Neuausrichtung des Berufsstandes nicht vielleicht schon in Phase I gescheitert ist, war nicht zu erfahren. ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern meinte, ein Interview mit Schmidt zu dem Thema hätte keinen Mehrwert, da sich BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer beim Pharmacon in Meran umfassend äußern würde.
Beim Klassenausflug in Südtirol polterte Kiefer gegen den „Etikettenschwindel“, die „Konstruktionsfehler“ und das „Gesetz zu Lasten Dritter“. Und im geschützten Meraner Umfeld hat sich Schmidt dann doch noch geäußert und das Erreichte – den Anspruch des Versicherten auf einen Medikationsplan – zum Etappensieg erklärt.
Woran denken die meisten Apotheker, wenn sie „Rücktritt“ hören?
A) Sepp Blatter
B) Jürgen Klopp
C) Friedemann Schmidt
D) Fahrradbremse
Der Leitbild-Apotheker soll in den Jugendmannschaften geschmiedet werden: Die Renovierung des Pharmaziestudiums soll mit der Umsetzung des Perspekivpapiers 2030 kommen, das sich vor allem deshalb den weiten Zeithorizont gönnt.
Aber deshalb gleich auf die Bologna-Abschlüsse Bachelor und Master umstellen? Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz hört niemanden, der sich hierzulande dafür einsetzt. Anders als in seiner österreichischen Heimat. Da wird zum nächsten Semester geswitcht – Schubert-Zsilavecz betont zwar, dass man in der Apotheke mit einem Bachelor nichts reißt, sieht aber insgesamt mehr Chancen als Risiken. Die Chance auf mehr wissenschaftliches Arbeiten bei den Abschlussarbeiten etwa, oder eine Spezialisierung im Master. Alles Dinge, die sich die aktuelle Generation der Pharmaziestudenten an deutschen Universitäten auch gut vorstellen kann – das „Staatsexamen“ kann ja trotzdem bleiben.
Manchmal muss aber auch etwas zurück. Bei Retouren gilt für Großhändler der invertierte Grundsatz: Man kann nur einnehmen, was man ausgegeben hat. Beim Hersteller direkt bestellen und zum Großhandel retournieren geht also nicht, jedenfalls nur in Grenzen. Sind Arzneimittel dann künftig individuell gekennzeichnet, wird es richtig streng: Dann bekommt jedes Medikament eine eigene „Identität“ – und darf laut BMG nur noch dort retourniert werden, wo es auch gekauft wurde.
Eine offene Rechtsfrage ist, ob sich das Lager des Großhändlers noch an der selben Stelle befinden muss. Noweda nämlich baut sich in Barsbüttel bei Hamburg vermutlich ein neues Lager auf einem alten Takeda-Gelände. Dafür könnte die Niederlassung in Hamburg-Poppenbüttel wegfallen, wo der Großhändler derzeit nur zu Miete wohnt. Und da die Noweda eine Apotheker-Genossenschaft, wird Eigentum bevorzugt.
Die Hamburger Apotheker haben nach zwölfjährigem Streit übrigens einen grandiosen Sieg errungen: Die Pleite-Kasse City BKK muss ihnen 165.000 Euro zurückzahlen, weil sie seinerzeit ihre Rechnung zu spät bezahlt hat. Der Hamburger Apothekerverein hat die Sache schon 2012 bis vor das Bundessozialgericht (BSG) gebracht, jetzt hat das Landessozialgericht Hamburg wie beauftragt die Schlussrechnung erstellt.
Das schöne Urteil bedeutet: Kürzt eine Kasse aufgrund unberechtigter Retaxationen die Rechnung, verliert sie ihren Anspruch auf den Kassenabschlag. Die Hamburger haben damit auch den Beweis erbracht, dass man die Kassen auch im sozialgerichtlichen Heimspiel schlagen kann.
Eine entsprechende Rückzahlung hätte auch die Hansa-Apotheke gut gebrauchen können. Doch trotz des Namens war sie nicht in der Perle an der Elbe zu Hause, sondern im westfälischen Höxter. Und dort machte Inhaberin Anna-Elisabeth Dreier die Rabattschlacht der Kollegen und der Wegzug der Ärzte so zu schaffen, dass sie die Reißleine zog und für immer zusperrte.
Andere holen sich die Rezepte im Supermarkt. In Herne stritten zwei nicht befreundete Apothekerinnen, ob der Aufsteller bei Edeka nun eine Rezeptsammel- oder Pick-up-Stelle sei. Das OLG Hamm verbot das Modell, das aber zwischenzeitlich angepasst wurde und in veränderter Form weiter läuft. Fortsetzung folgt.
Eine Fortsetzung gibt es vielleicht auch im Fall Brücken-Apotheke. Die Leipziger Kanzlei Hönig & Partner hat für 23 abgemahnte Apotheker eine Art Sammelklage vor das Landgericht Leipzig gebracht. Falls beim Abmahn-Apotheker aus Schwäbisch Hall nichts mehr zu holen ist, soll der Anwalt einen Scheck ausstellen.
Letzte Frage:
Wer hat den höchsten Stundensatz?
A) Abmahnanwälte
B) Apotheker
C) Retaxbudenbetreiber
D) Haari und Molli
B? Ganz Sicher? Eingeloggt... Tja, leider falsch. Alles weg. Null-Retax. Mehr Glück beim nächsten Mal und ein schönes Wochenende.