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Morgen, Kinder, wird’s nichts geben

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Berlin -

Die Apotheker waren artig. Sie haben nicht unbotmäßig geschimpft wie die Ärzte, sie haben nicht Maria Michalk (CDU) verärgert. Die ABDA-Spitze hat sich auch nicht heimlich Mietkostenzuschüsse selbst verordnet, es gab keinen Grund für Strafanzeigen. Und dennoch: Nach unbestätigten Informationen aus dem Umfeld von St. Nikolaus werden die Apotheker morgen nichts in ihrem Stiefel haben. Wenn es nur das wäre: Jetzt sollen sie den Ärzten auch noch die vollen Stiefel putzen.

Am Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz für eine sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen beschlossen, „im Volksmund E-Health-Gesetz genannt“, wie die zuständige Berichterstatterin der Union, Dr. Katja Leikert (CDU), aufklärte. Noch einmal 25 Minuten gab es im Hohen Haus eine Aussprache über Medikationsplan & Co. Leikert findet ihr Gesetz „sehr schön“.

Und ihr Pendant von der SPD, Dirk Heidenblut, kriegte sich vor Freude fast gar nicht mehr ein: „Ich bin richtig glücklich – das merkt man vielleicht auch –, dass wir im Bereich der E-Gesundheit – ich verwende mal nicht wie der Volksmund den Begriff E-Health – endlich so richtig vorankommen und Schub hineinbringen.“ Alle aus der Koalition dankten Minister Hermann Gröhe und seiner Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (beide CDU) für die tolle Arbeit, sogar die Grünen bekamen eine großkoalitionäres Lob für die konstruktive Zusammenarbeit. Die Opposition meckerte etwas, aber im Großen und Ganzen sind alle glücklich mit ihrem elektronischen Gesundheitsgesetz.

Friedemann Schmidt ist es nicht. Die Medikationspläne könnten ohne Hilfe der Apotheker weder richtig noch vollständig sein, mäkelte der ABDA-Präsident. Da war schon klar, dass die Politik die Apotheker schon wieder außen vor lässt. Die Pharmazeuten dürfen den Plan nicht selbst erstellen und bekommen entsprechend auch kein Honorar – das steckt im Ärztestiefel.

Es stimmt auch nicht, dass die Apotheker ganz außen vor sind. Sie dürfen die unvollständigen Medikationspläne der Ärzte aktualisieren (also dürfen im Sinne von müssen), wenn der Patient es wünscht. Damit können (im Sinne von müssen) die Apotheker laut Reiner Meier (CSU) „einen entscheidenden Beitrag zur Arzneimittelsicherheit leisten“. Ihre Beteiligung sei auch deshalb wichtig, „weil vor allem sie über die Einnahme der OTC-Medikamente informiert sind“, so Meier.

Das war eine interessante Einlassung. Soll doch der Widerstand gegen eine stärkere Beteiligung der Apotheker nicht nur im BMG, sondern auch im CSU-geführten und traditionell hausarztnahen Bayern besonders groß gewesen sein. Meier ist mit dem Ergebnis zufrieden. Als letzter Redner vor der Abstimmung rief er in Richtung SPD-Fraktion: „Kollege Heidenblut, Sie sehen auch mich heute sehr glücklich.“ Zwischenruf Heidenblut: „Dann sind wir schon zwei!“

Der Dritte im Bunde wäre Friedemann Schmidt erst, wenn die Apotheker für ihren wertvollen Beitrag auch einen wertvollen Betrag erhalten würden. Wenn schon die gewünschten neuen Honorarbausteine nicht im Geschenkesack sind, dann eben zurück zum guten alten Fixum. Dieses müsste gemäß der neuen ABDA-Strategie – analog zum Notdienst – um eine Medikationsplanaktualisierungspauschale erhöht werden. Heute ist übrigens Weltehrenamtstag.

Nicht weniger als 288 Medikationspläne aktualisieren muss Apotheker Martin Ruschig. Jedenfalls dann, wenn alle Einwohner seiner rheinland-pfälzischen Gemeinde Strüth Anspruch darauf haben sollten und diesen auch bei ihm anmeldeten. Eigentlich wollte Ruschig kein Dorfapotheker bleiben, aber die Liebe hielt ihn in Strüth und inzwischen ist er sehr glücklich mit seiner Entscheidung.

Ausgerechnet die ältestes Apotheke Deutschlands muss um ihr Apotheken-A kämpfen: Die Löwen-Apotheke in Trier sollte das Schild an der Hauswand abschrauben, weil im Land der Treverer keine Werbung den pittoresken Marktplatz verschandeln soll. Und das gotische A fällt nach Auffassung der Stadtoberen unter die Werbe-Satzung. Grundsätzlich sah das Verwaltungsgericht Trier dies ebenso. Weil aber die Stadt (natürlich) nur gegen Apothekerin Dr. Elisabeth Schmiz vorging, war das ungerecht und das A darf hängen bleiben, bis das Bauordnungsamt einen Abschraubplan für den ganzen Platz erarbeitet hat. Ein Perspektivpapier sozusagen.

Der apothekenbauliche Gegenentwurf zur historischen Löwenapotheke ist der erste easy-Container auf dem Parkplatz eines Rewe-Marktes. Ein Werbeverbot droht hier eher nicht, dafür steigt die Gefahr von Pkw in der Offizin – überhaupt werden Apotheken erstaunlich oft mit Parkplätzen verwechselt. Bei easy läuft aber bis jetzt alles rund. Anlieferung und Aufbau des Containers glückten ohne Zwischenfall, die Eröffnung wurde gebührend gefeiert.

Ob alt oder neu, rot oder grün – Hauptsache inhabergeführt. Dieses Modell hat sich nicht nur auf dem Apothekenmarkt bewährt. Auch unter den Top-Herstellern gibt es noch immer zahlreiche Unternehmen, wo der Chef tatsächlich der Chef ist. Und hier gleich noch die 20 umsatzstärksten OTC-Arzneimittel.

Keine „Goldgrube“, aber ein sehr wichtiger Versorgungsbereich, ist die pharmazeutische Betreuung von HIV-Patienten. Einige Überzeugungstäter haben sich darauf spezialisiert und ziehen für sich etwas besseres als Geld aus dieser Tätigkeit. Aus fachlicher Sicht ist der Bereich ohnehin spannend, auch weil in der Forschung noch viel passiert.

Im Rechtsausschuss des Bundestags durften sieben geladene Experten ihre Meinung zum Anti-Korruptionsgesetz äußern. Neben grundsätzlichem Lob für die Idee gab es doch jede Menge Kritik im Detail. Ärztepräsident Montgomery wünscht sich einen Leporello für die Kitteltasche. Er und die anderen geladenen Experten haben vor allem wegen der Verknüpfung von Berufs- und Strafrecht Bedenken.

Pharmazeutische Bedenken galten lange als letzte Bastion der Apotheker gegen die absolute Austauschpflicht bei den Rabattverträgen. Doch dann gingen der DAK offenbar die Retax-Ideen aus und es hagelte Retaxationen trotz Sonder-PZN. Weil darüber beim fachlichen Austausch selbst anderen Kassenvertreter mit den Augen rollten, gibt die Kasse jetzt nach: Ab sofort akzeptiert die DAK die Erklärung „pharmazeutische Bedenken“ bei pharmazeutischen Bedenken. Aber eine Erklärung muss sein.

Die Barmer GEK ist eigentlich nicht als fieseste Retax-Kasse der Nation verschrien. Aber ab und zu hat deren Rezeptprüfstelle GfS auch mal perfide Ideen: Retaxiert wird Xeomin (Botulinumtoxin), weil zwischenzeitlich eine neue Packung auf den Markt kam. Das Original mit 100 Einheiten gibt es seit 2005, seit 2012 eine Variante mit halb soviel Wirkstoff. Die neue Variante heißt „Xeomin 50 LD50“, die alte hieß vorübergehend nur „Xeomin“. Als beide zusammen auf einem Rezept verordnet waren, war das für die GfS eine unklare Verordnung.

Unklare Verhältnisse gibt es aktuell zwischen Pharmatechnik und der VSA. Es geht um Gordian Schöllhorn. Die VSA hätte den Experten gern zum Jahreswechsel für ihr neues Projekt Noventi, doch Pharmatechnik will Schöllhorn nicht frühzeitig gehen lassen. Aber Sie dürfen jetzt gehen. Ins Wochenende.

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