Blau, grün, pink – Kittelvorgaben ab 2018 Alexander Müller, 19.08.2017 08:01 Uhr
Der Fachkräftemangel treibt die Apotheker noch zur Verzweiflung – und manchmal zu Verzweiflungstaten. Die PKA im Handverkauf, kurz, es gibt sie. Bei Versandapotheken sind die Lager sowieso unterwandert von fachunkundigem Personal. Die Aufsicht kann das natürlich nicht durchgehen lassen. Damit bei künftigen Kontrollen sofort auffällt, wer wo hingehört, werden ab Januar 2018 berufstypische Kittel mit verbindlichen Farbvorgaben verpflichtend eingeführt.
Bei der Pharmazierätetagung stand das Thema ‚Verstöße beim Personaleinsatz‘ ohnehin auf der Tagesordnung. Als nach dem Mittagessen alle ein bisschen müde waren, gönnte man sich eine Fernsehpause. Der DVD-Player war schnell angeschlossen, ein Vertreter aus Brandenburg hatte noch eine alte Staffel der US-Klinikserie „Scrubs – Die Anfänger“ dabei. Es wurde herzlich gelacht.
Aber nicht nur das: Mitten in Folge 3 sprang ein junger Pharmazierat auf und rief enthusiastisch: „Das ist es! Das ist es!“ Pause gedrückt, erstauntes Schweigen. Erklärung: „Die Chirurgen tragen alle grün, die Internisten blau, die Krankenschwestern pink. Das ist in keinem Krankenhaus der Welt so, sondern nur für uns Zuschauer, damit wir die Charaktere besser zuordnen können. Warum sollen wir das nicht in der Apotheke einführen?“ Die anderen waren sofort begeistert.
In einer halben Stunde war der Erlass fertig: „Die Kittelfarbe in der Offizin muss wie folgt erscheinen: Apotheker: blau (Inhaber: tiefblau), PTA: grün, PKA: pink, Sonstige: gelb oder grau.“ Die Gewerkschaft wollte protestieren, fand die bei der Vorstellung präsentierten Kittel aber dann doch zu elegant. Die Farben können – je nach Geschmack der Apothekenteams – sogar leicht nuanciert werden. Einzige Vorgabe: Einheitlich pro Berufsgruppe und insgesamt gut unterscheidbar müssen die Kittel aussehen.
Auslöser der – zugegeben fiktiven – Debatte hätte ein Urteil gegen die Versandapotheke Apotal sein können. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass auch bei der Kommissionierung der Arzneimittel auf dem Weg zum Versand keine vollkommen ungelernten Arbeitskräfte eingesetzte werden dürfen. Päckchenpacken heißt demnach die Abgabe vorbereiten. Der Rechtsstreit geht sicherlich in die nächste Runde, die erste hat die Apothekerkammer Niedersachsen gewonnen.
Bei derselben Revision hatte der Kontrolleur der Kammer noch etwas anderes bei Apotal beanstandet: Es stellte sich heraus, dass die Versandapotheke keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bevorratung sicherstellen. Der Versender drang nicht damit durch, dass er zwölfmal am Tag vom Großhandel angefahren werde und sowieso niemand ein dringend benötigtes Arzneimittel im Versand bestellen würde.
Gleiches Recht für alle, sagte die Kammer und bekam vorm VG schon wieder recht. Der finale Ausgang dieses Verfahrens ist für die Versandbranche nicht minder wichtig als die Personaldebatte. Am Ende könnten sie wieder nur in den Niederlanden lachen, wo der Arm der deutschen Aufsichtsbehörden nicht hinreicht. Aber deswegen nach unten nivellieren, ist bestimmt auch nicht der beste Ansatz. Das zeigt sehr anschaulich die Debatte über die Temperaturführung.
Eines dieser Zuschussgeschäfte, die nur die Apotheken vor Ort übernehmen, ist die Herstellung von Rezepturen. Dabei haben sie nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zumindest ein paar Freiheiten: Filialverbünde dürfen eine Apotheke ausgucken, die alle Rezepturen anfertigt – die örtlichen PhiPs werden sich für die ausführliche Nachschulung bedanken. Das ist laut Urteil kein Persilschein für die „Apotheke Light“: Jede Apotheke muss weiterhin Rezepturen anfertigen können, sie muss es nur nicht tun.
Alle diese Fälle sind aber juristisch gesehen Kleckerkram verglichen mit dem, was sich in Bottrop abgespielt haben soll. Der „Pfusch-Apotheker“ soll in erheblichem Umfang mit Zyto-Rezepturen gepanscht haben, die Ermittler gehen von 3700 potentiell Geschädigten aus. Nur wirtschaftlichen Schaden musste vermutlich die Noweda verbuchen, die von dem Apotheker mit mutmaßlich falschen Rückgabescheinen getäuscht worden sein soll. Anklage ist erhoben. Die Aufsicht soll in Apotheken genauer hinsehen.
Schon einen Schritt weiter ist der Kollege aus Hamburg, der mit Röntgenkontrastmitteln gehandelt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vom Landgericht Hamburg verhängte Strafe von fünf Jahren Haft bestätigt. Da es hierbei „nur“ um Abrechnungsbetrug ging, finden die Kollegen ein Vergleich mit dem Bottrop-Fall durchaus spannend.
Wer seine Apotheken „Wir-leben“ nennt, muss absolut schmerzfrei sein. Deshalb tut es Apotheker Dirk Düvel auch nicht weh, dass das OVG Lüneburg ihm gerade untersagt hat, seine „BonusBons“ im Wert von 50 Cent auszugeben. Unser Marketing-Vorschlag: Als nächstes den „Gesundheits-Dübel“ anbieten. Oder „Grübel-Dübel“ gegen Kopfschmerzen. Hat noch nie jemand gemacht!
Was hingegen viele schon einmal gemacht haben, ist eine Diät. Am besten mit Almased. Dazu gibt es sogar Kochbücher (und halblegale Angebote). Und es gibt Kochbücher, die Almased heißen, sich aber nur mit Gemüse befassen – und so geht es eben nicht. Etikettenschwindel, sagte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG). Versehentlicher Fehler auf dem Etikett dagegen bei Eucerin. Keilenr Tpipflehre, kann ja mal passieren. Die Kollegen von Frei Öl setzen dagegen jetzt lieber auf dm als auf die Apotheke. Der sarkastische Kommentar eines Kollegen: „Das hat so ein angestaubtes 50er-Jahre-Image, die letzten Kunden sind lange tot.“
Jetzt noch eine kleine Neid-Debatte. Obwohl, debattiert wird hier gar nichts mehr, es ist eher ein „beschlossen und verkündet“: Radiologen sind die absoluten Bestverdiener der Arztpraxen. Sie machen rund 850.000 Euro. Im Jahr, nicht im Monat. Und noch einmal tief in die Wunde: Radiologie wäre auch nicht schwieriger als Pharmazie gewesen! Einer geht noch: Radiologen müssen sich nicht mit Retaxationen, klemmenden Kommissionierern und nöligen Kunden herumschlagen. Die Radiologie-Patienten sind nämlich froh und dankbar, wenn sie überhaupt einen Termin bekommen.
Schlechter als den Apothekern geht es eigentlich nur Deutschlands berühmtester Klosterfrau. Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen das Unternehmen vor und wirft der guten Dame vor, bei ihrem Magnesiumpräparat in Sachen Werbeversprechen das „zulässige Maß der gesundheitsbezogenen Angaben“ überschritten zu haben. Dass Klosterfrauen mogeln, hat uns dann doch ein wenig konsterniert. Woran soll man in dieser Welt eigentlich noch glauben? Aber gleichzeitig wissen wir auch, dass irgendwann auch kein beten mehr hilft. Ach und Stada ist nun doch noch verkauft.
Sie kennen das für alle Beteiligten unangenehme Gefühl, wenn ein lieber Stammkunde herumdruckst und nicht so wirklich mit der Sprache herauswill, was ihn quält? Der Innenarchitekt Michael Höferlin hat den „Beratungszylinder“ erfunden. Sieht aus wie eine geräumige Duschkabine, ist aber ein Tool der Vertraulichkeit. So geht‘s: Patienten hineinbitten, Knopf drücken, Problem besprechen. Halten Sie immer auch ein Mittelchen gegen Klaustrophobie bereit, man weiß schließlich nie.
Wichtig: Jeder Kunde muss erst einmal überhaupt in die Apotheke kommen – notfalls auch über eine 15.000-Euro-Rampe. Zum Glück gibt es in Kreisen der Union schon Gedanken zu einer Reform des Apothekenhonorars. Und das kann ja eigentlich nur erhöht werden… Schönes Wochenende!