Die Umsätze des Generikakonzerns mit Ibuprofen sind gut, aber der Platzhirsch Dolormin ist noch schmerzhaft weit entfernt. Starke Marken ziehen einfach in der Sichtwahl. Das Management entscheidet sich deshalb für einen Deal. Einen Pakt mit einem der ganz Großen. Und der Erfolg gibt Recht: Schon in der ersten Woche gehen die Sell-out Zahlen von iBuprofen durch die Decke. Doppelter Absatz bei doppeltem Preis.
Bei der Gestaltung der Packung musste der Generikahersteller einen Schritt zurücktreten. Der Aufdruck „Wenn es kein iBuprofen ist, ist es kein iBuprofen“ wurde vom Oberlandesgericht Köln (OLG) nicht nur als versteckte Werbung gerügt, sondern auch als irreführende Angabe: Verbraucher könnten im Unklaren bleiben, ob das Mittel einen Wirkstoff enthalte. Da die Richter wegen der ungezählten Unterlassungsklagen im OTC-Markt selbst regelmäßig unter Kopfschmerzen leiden, konnten sie die Sache auch ohne Verbraucherbefragung entscheiden.
Ebenso die Frage mit den Pollen. Da hatte Bausch + Lomb gegen OmniVision geklagt, weil auf dem Antiallergikum des Konkurrenten Pollen zu sehen sind. Und eine Wiese. Das fand der Vividrin-Hersteller zu werblich und wiederum irreführend, weil die gemeinsame Zielgruppe beim Anblick der Gräser an ein Homöopathikum denken könnte.
Fanden die Richter nicht. Ganz auf der grünen Wiese hat das OLG die Sache aber nicht entschieden. Auf dem Richtertisch wurde das komplette Arsenal der Antiallergika aufgebaut. Und da staunte der Senat nicht schlecht, was es da alles an Pusteblumen, Margeriten und Fußball spielenden Kindern gab. Die Klage wurde abgewiesen. Bunte Packungen sind in der Offizin erlaubt, wenn sie nicht zu werblich sind. (Hunde sind dagegen immer verboten, selbst wenn sie nicht werblich sind.)
Auch wenn die Gestaltung der Packung hilfreich ist, manchmal nervt der Markenwahn in der Offizin schon. Jedenfalls die Berliner Apothekerkammer. Die möchte beim anstehenden Deutschen Apothekertag (DAT) sogenannte On-Pack-Promotions gerne verbieten lassen. Also diesen ganzen Kram von Schlüsselanhängern, Kosmetikspiegeln, Strandtaschen oder Apfelschälern.
Das klingt nicht nur vertraut: Schon vor zwei Jahren hatte der Apothekerverband Nordrhein beantragt, die Zugaben abzureißen. Wurde abgelehnt. Und im Jahr danach hatte eine Koalition um Nordrhein dasselbe beantragt. Wurde angenommen. On-Pack-Promotions gibt es noch. Prognose: Auch nach dem DAT 2015. Wagt jemand eine Prognose zum Antragsbuch 2016?
Mit einer Prognose hätte vermutlich jeder richtig gelegen, aber niemanden gefunden, der dagegen gewettet hätte: dass DAV und GKV-Spitzenverband keine Lösung im Retaxstreit finden würden. Bis Dr. Hess schiedst, wird also weiter genullretaxt, dass es kracht. Ein Ärgernis für die Kassen ist diese Aut-idem-Liste: Mit dem Substitutionsverbot wurden die Rabattverträge ausgestochen, ergo kann deren Nichtbeachtung nicht mehr retaxiert werden.
Aber die KKH wäre nicht die KKH, wenn sie nicht Mittel und Wege fände: Der insgesamt schlüssige Rabattvertrag mit dem Reimporteur CC Pharma über das Immunsuppressivum Prograf (Tacrolimus) ist in Verbindung mit der Aut-idem-Liste doppelt wertvoll. Der Arzt verordnet namentlich das Original, die Software bietet bei den acht gesperrten Wirkstoffen gar keinen Austausch an und der Patient wird versorgt. Und die KKH retaxiert auf Null. Der betroffene Apotheker hofft aber noch auf seinen zweiten Einspruch, da CC Pharma seinerzeit gar nicht lieferfähig war.
Bloß nicht zugeben, dass man einen Fehler gemacht hat. Gibt es nicht nur bei Kassen, sondern auch in Apotheken. So wie der angestellte Apotheker aus Neuseeland: Chemotherapeutikum statt Immunsuppressivum abgegeben und dann noch den Patienten belogen und dem Chef nichts gesagt. Gott sei Dank ist dem Patienten nichts passiert. Der Apotheker muss wohl vor Gericht.
Wegen Untätigkeit verklagt wurde die EU-Kommission. Käme Apothekern eher nicht in den Sinn. Die sind froh, wenn die Brüsseler Kettenfreunde mal an sich halten oder sich in Stillarbeit mit Gurken befassen. Aber Dr. Stefan Sandner, Chef des Zulassungsdienstleisters Diapharm, hat andere Ziele. Er will endlich einen Katalog mit zulässigen Werbeaussagen für pflanzliche Arzneimittel.
Die jetzige Situation könne zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen, warnt Sandner. „In Frankreich gab es beispielsweise schon Joghurts mit Baldrian und Melisse, die angeblich beim Einschlafen helfen.“ Gibt's hier auch schon, sogar von G-BA-Chef Josef Hecken höchstpersönlich empfohlen: Bier.
Stichwort unkritischer Umgang: Sie hatten noch gewarnt, die Frauenärzte. Die Apotheker würden mit der „Pille danach“ überfordert sein, allein gelassen mit der Beratung von Frauen, die ein Notfallkontrazeptivum benötigen oder vielleicht auch nicht. Ein halbes Jahr nach dem OTC-Switch fühlen sie sich bestätigt. Der deutliche Anstieg bei der Abgabe ist den Frauenärzten ein deutlicher Beleg für die Inkompetenz der Apotheker. Schön, wenn man ein stabiles Weltbild hat.
Der Apotheker in seiner Apotheke zahlt in sein Apothekerversorgungswerk ein. So weit so gut. Aber was ist mit dem Apotheker in der Industrie? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hätte sie gerne als Beitragszahler. Vor dem Sozialgericht München (SG) wurde über die Befreiung einer Apothekerin von der Rentenpflicht gestritten, die als Clinical Study Managerin arbeitet. Das Gericht entschied, dass die Herstellung von Arzneimitteln auch heute noch zum Wesen des Apothekerberufs gehört.
Die Erstellung von Medikationsplänen gehört dagegen nicht zum Wesen des Apothekerberufs, da lässt die Bundesregierung nicht mit sich reden. Der wohlwollende Vorschlag des Bundesrats, die Apotheker im E-Health-Gesetz doch bitte zu berücksichtigen, wurde abgeschmettert. Die Apotheker sollen zur Aktualisierung der Pläne verpflichtet werden und ansonsten dem besser informierten Hausarzt den Vortritt lassen. Die ABDA ist mit ihrer Überzeugungsarbeit beim Minister gescheitert, glaubt aber noch an eine zweite Chance im Bundestag. Die Mitteilung klang allerdings eher beleidigt als hoffnungsfroh.
Die Apotheker trauen sich sowieso keinen harten Protest: In Schleswig-Holstein sollten sie Rezepte mit Formfehlern konsequent zurückweisen, um die Kassen auf den Irrsinn aufmerksam zu machen. Aber es steht halt doch immer ein Patient vor einem in der Offizin, der sein Arzneimittel benötigt. Und auch mit dem Arzt verscherzt man es sich nicht gerne. Ergebnis: 10 Prozent der Apotheker würden mitmachen.
Vom Skonto-Streit in Aschaffenburg gibt es noch nichts neues zu berichten. Die Wettbewerbszentrale durfte in dieser Woche noch einmal einen Schriftsatz einbringen, entschieden wird am 22. Oktober. Dass die Trennung zwischen Rabatt und Skonto eigentlich logisch, aber nicht immer offensichtlich ist, beweist auch in dieser Woche ein Blick in gängige Angebote der Branche, beispielhaft Phoenix und Alliance Healthcare.
Die ehemalige Anzag hatte unter Schmerzen ihre ehemalige Apothekenkooperation Vivesco in Alphega umbenannt. Das hat nicht nur viele Mitglieder gekostet, sondern auch zu personellen Veränderungen geführt: Gechäftsführer Oliver Prönnecke hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen.Jetzt soll Mark Böhm Alphega in die Zukunft führen. Wenn es keine starke Marke ist, ist es keine starke Marke. Schönes Wochenende.
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