„Darf's ein bisschen mehr sein?“ Patrick Hollstein, 15.08.2015 08:11 Uhr
Rowa raus, Zapfstation rein. Arzneimittel werden in Apotheken künftig nicht mehr als N-Packungen, sondern kiloweise abgegeben. Das erlaubt Rabatte und zeigt pharmazeutische Kompetenz. Vom Schachtelschieber zum Pillenabfüller, sozusagen. Das Generalalphabet wird durch Vorratssilos ersetzt, am HV-Tisch werden Waagen Pflicht, da freut sich auch das Eichamt. „Darf's ein bisschen mehr sein“, hört man dann in der Offizin genauso oft wie beim Metzger. Auch das ist kein Problem mehr: Bei den Preisen im Generikabereich fallen Naturallrabatte sowieso unter den Begriff Geringfügigkeit.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente für zulässig erklärt – unter der Voraussetzung, dass Teilmengen eines Fertigarzneimittels abgegeben werden. Anders als in den Vorinstanzen spielt es aus Sicht der Richter auch keine Rolle, wenn am Ende wieder eine Packung zusammenkommt. Und auch der Arzt muss von der Stückelei und den damit zusammenhängenden Boni nichts mitbekommen.
In Karlsruhe wollte man sich nach eigenem Bekunden der Verblisterung nicht in den Weg stellen und legte die entsprechende Ausnahmevorschrift der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) daher großzügig aus. Für die Gefahr, dass die Ausnahmeregelung genutzt werde, um die Preisvorschriften zu umgehen, sei nichts ersichtlich, heißt es in der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung.
Bei der ABDA prüft man die Entscheidung noch, genauso wie beim GKV-Spitzenverband und im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Eine Meinung gemacht hat sich dagegen Dr. Bettina Mecking, Juristin bei der Apothekerkammer Nordrhein: Sie findet die Entscheidung sachfremd und erwartet, dass die Politik nun zügig gegensteuert. „Hier muss schnell reagiert werden, bevor es durch die zu erwartenden Umgehungen zu einer nachhaltigen Schädigung kommt. Denn das Risiko des Missbrauchs ist eben gerade nicht gering einzuschätzen, sondern stellt eine ernst zunehmende Gefahr dar.“
Auch Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der mit Mecking schon mehrere Schlachten zu Rx-Boni geschlagen hat, sieht das Urteil mehr als kritisch: Im Hinblick auf das anstehende EuGH-Verfahren sei die Entscheidung als „ein Desaster“ zu bezeichnen. Die deutsche Arzneimittelpreisbindung sei gegen Angriffe von ausländischen Versendern schwieriger zu verteidigen, wenn bei Blistern eine Ausnahme gemacht werde.
Ratiopharm argumentiert, dass es keine Marktverschiebungen geben wird: Immerhin werde sowieso die ganze Marge an die Kassen abgeführt, wie sollten die Hersteller dann noch etwas für die Apotheker übrig haben? Noch einmal vielen Dank für das Verfahren. Mal sehen, wie viel Musik wirklich drin ist, wenn es darum geht, den Apothekern die Auswahl bei Mehrpartnermodellen zu erleichtern.
Vor allem junge Frauen werden sich freuen, wenn die Pille in sechs Monatspackungen billiger ist als die Sechsmonatspackung. Dass auch die Kassen bereits sind, Teilmengen abzurechnen, zeigt ein Blick nach Köln: Apotheker Erik Tenberken hat für die Versorgung von HIV-Patienten einen entsprechenden Vertrag mit der AOK Rheinland-Hamburg geschlossen. Bei dem steht zwar nicht der Preis im Vordergrund, doch nach dem BGH-Urteil gewinnt das Pilotmodell eine ganz neue Bedeutung.
Und gleich noch ein Urteil aus Karlsruhe hat in dieser Woche für Wirbel gesorgt: Wer Apotheken unmoralische Angebote macht, braucht keine Verurteilung zu fürchten, solange kein Pharmazeut darauf anspringt. Vielmehr kann man sein Konzept auf diese Weise ohne Gefahr höchstrichterlich prüfen lassen: Man muss vor Gericht nur so tun, als meine man es nicht mehr ernst damit.
Womöglich werde es künftig viel schwieriger, Abmahnungen direkt an die Konzeptgeber zu adressieren, sagt Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale, die im konkreten Fall gegen einen Anbieter von Wartezimmer-TV vorgegangen war. „Es sieht so aus, als müssten wir künftig erst gegen einzelne Ärzte und Apotheker vorgehen, um auch die 'großen Fische' belangen zu können.“
Den Agent provocateur hat allerdings ebenfalls in dieser Woche das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) aus der Offizin verbannt: Wem es nur darum gehe, Pharmazeuten auf's Glatteis zu führen, der handele unlauter und womöglich rechtsmissbräuchlich. Die Testkäufer von Veniapharm sahen die Richter als reine Lockspitzel, deren Aufgabe es gewesen sei, die Apotheker „hereinzulegen“. Auch die hohe Anzahl der Abmahnungen spreche dafür, dass es dem Unternehmen weniger um die Verkehrsfähigkeit von „Orthoexpert ProMan-boost“ von Weber & Weber ging als vielmehr um die Abmahnkosten.
Mit einem Bein im Gefängnis stehen Apotheker dagegen in Sachen Datenschutz: Einfach sei es nicht, im Versorgungsalltag die nötige Vertraulichkeit zu garantieren; ein absoluter Schutz sei kaum möglich, räumt Rechtsanwältin Julia Dönch ein. Doch es könne böse enden, wenn Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. „Man kann sehr schnell ins Strafrecht kommen.“
Noch halten die Vorgaben junge Menschen nicht davon ab, sich für ein Pharmaziestudium zu bewerben. In dieser Woche wurden die ersten Zulassungsbescheide verschickt. Der Clou: So manchem BAFöG-Amt ist das Fach so suspekt, dass das mit der Regelstudienzeit etwas durcheinander gerät. Wer rechtzeitig fertig ist, gilt als Durchstarter und muss weniger zurückzahlen.
Keine Ermäßigung bringt dagegen die Plausibilitätsprüfung: Apotheker müssen nach Ansicht von Klaus Laskowski, Justiziar beim Bayerischen Apothekerverband, nicht fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn sie die Zusammensetzung einer Rezeptur in Rücksprache mit dem Arzt verändern: Bei einer verordneten, verschreibungspflichtigen Rezeptur komme es für die genaue Ausgestaltung nicht auf den Willen der Kundin an, antwortete Laskowski einer Apothekerin aus München, die entsprechenden Ärger mit einer Kundin hatte.
Nicht verunsichern lassen sollten sich Apotheker auch von Pfizer. Findet der Patent- und Arzneimittelmittelrechtsexperte Peter von Czettritz von der Münchener Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Theoretisch bestehe zwar die Gefahr, sich bei der Abgabe eines Pregabalin-Generikums zur Behandlung neuropathischer Schmerzen der mittelbaren Patentverletzung schuldig zu machen. Da Apotheker aber faktisch gar keine Gelegenheit hätten, die konkrete Indikation in Erfahrung zu bringen, sollten sie lieber darauf achten, nicht gegen ihre eigenen Verpflichtungen zu verstoßen, rät der Jurist, der Aliud im Verfahren vertreten hatte.
Keine Angst vor Generika haben Erhard Heck und Thomas Maurer von GSK Consumer Healthcare: Im OTC-Bereich habe jede Kategorie den Generikaanteil, den sie verdiene. „Wenn es Markenanbietern nicht gelingt, ihren Mehrwert zu verkaufen, haben sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“ Gemeinsam mit den Apothekern wollen die beiden Manager Marken auf- und den Markt ausbauen.
Einer der Billigkonkurrenten, die man bei GSK nicht fürchtet, ist Hexal. Die Holzkirchener waren zuletzt im OTC-Bereich sehr erfolgreich und schicken jetzt die POS-Berater in die Apotheken. Die Industrie-PTA sollen ihre Kolleginnen aus der Offizin von den Produktvorzügen überzeugen.
Dass Marken für Verbraucher auch zu teuer sein können, musste Johnson & Johnson erfahren. Der Konzern nimmt seine Zahncreme Rembrandt vom Markt, die fast viermal so viel wie die der Konkurrenz gekostet hat. Reckitt Benckiser trennt derweil das Dobendan-Sortiment auf: Die frei verkäuflichen Varianten in Dobensana umbenannt.
Apropos Marken: Das „Medikament des Jahres“ hat als Gütesiegel offenbar endgültig ausgedient: Nachdem Integritas erfolgreich gegen die Wick-Werbung mit der BVDA-Auszeichnung vorgegangen war, gaben mehrere Hersteller jetzt gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) Unterlassungserklärungen ab, darunter Merck und Stada.
Kleiner Tipp zum Schluss: Einfach die Ehefrauen abstimmen lassen. Hat bei den Zahnärzten bis jetzt auch geklappt. Oder doch bis vor den BGH ziehen. Der macht derzeit bekanntlich so ziemlich alles möglich.