Stiftung Warentest hat 85 Antibiotika bewertet und gibt Auskunft, welche der 29 Wirkstoffgruppen wann geeignet ist. Und dann haben die Expert:innen noch einen Tipp: Weil einige Antibiotika Mangelware sind, sollen Patient:innen in die Apotheke gehen, die in der Nähe der Praxis ist.
Antibiotika für Kinder sind Mangelware. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind verschiedene Lieferengpässe gemeldet. Apotheken müssen den Mangel verwalten und Alternativen finden. Denn: Apotheken seien laut Apothekenbetriebsordnung verpflichtet zu helfen und dürfen nach Arztrücksprache auf einen anderen Wirkstoff austauschen, heißt es im aktuellen Magazin von Stiftung Warentest. Zudem wird auf weitere Möglichkeiten hingewiesen, wie beispielsweise die Versorgung mit Importware oder die Herstellung eines Saftes „in der Not“ – vorausgesetzt alle benötigten Inhaltsstoffe seien lieferbar.
„Manche Arztpraxen wissen, welche Medikamente in der nächsten Apotheke vorrätig sind, und verschreiben entsprechend. Gehen Sie daher mit dem Rezept am besten zuerst in eine Apotheke in der Nähe der Praxis“, wird Apothekerin und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der Abda, Silke Laubscher zitiert.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) soll die angespannte Lage verbessern und Lieferengpässen vorbeugen. Dazu wurden verschiedene Punkte beschlossen. Zum einen wurden Rabattverträge und Festbeträge für Kinderarzneimittel abgeschafft. Hersteller können außerdem den Abgabepreis einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages/Preismoratoriums-Preises anheben.
Außerdem müssen die Kassen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen Antibiotika, die in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt werden, zusätzlich berücksichtigen. Ziel ist es, die Anbietervielfalt zu erhöhen und einen Anreiz zu schaffen, die Wirkstoffproduktion wieder nach Europa zu holen.
Gibt es bei wichtigen Arzneimitteln zu wenige Anbieter, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden, informiert das Bundesgesundheitsministerium.
Bei rabattierten Arzneimitteln gilt zudem eine sechsmonatige Lagerhaltung für die pharmazeutischen Unternehmen. So soll kurzfristigen Engpässen vorgebeugt und ein akuter Mehrbedarf abgefedert werden.
Weil Antibiotika aufgrund von Resistenzen zu einem stumpfen Schwert werden können, werden Reserveantibiotika immer wichtiger. Auch hier soll das ALBVVG Anreize schaffen, nämlich mit der Anpassung der Regeln zur Preisbildung. Dies soll finanzielle Anreize für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika für pharmazeutische Unternehmen verstärken.
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