Für die Tierhaltung in Deutschland sind erneut mehr Antibiotika verteilt worden, die auch für Menschen besonders wichtig sind. Bei der kritischen Klasse der Fluorchinolone stieg die abgegebene Menge im vergangenen Jahr auf 13 Tonnen – nach 10 Tonnen im Jahr zuvor und 8 Tonnen im Jahr 2011. Das geht aus aktuellen Daten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hervor.
Wirkstoffe wie die Fluorchinolone gelten als Reserve-Antibiotika und werden bei Menschen für schwere Krankheitsfälle verwendet, wenn normale Antibiotika nicht mehr anschlagen. Ein starker Einsatz von Medikamenten in Ställen wird seit langem kritisiert. Die Verwendung soll sinken, um die Gefahr von Resistenzen zu verringern.
Die Grünen forderten ein Verbot für den Einsatz der besonders wichtigen Reserve-Antibiotika in Ställen. „Der oftmals wahllose und ungezielte Einsatz dieser Mittel in der Massentierhaltung ist eine Verantwortungslosigkeit sondergleichen“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verlangte ein strengeres Arzneimittelgesetz. „Reserve-Antibiotika haben in Massentierhaltungen nichts verloren und müssen verboten werden“, so ein Sprecher.
Insgesamt ging die Antibiotika-Abgabe für die Tierhaltung 2013 weiter zurück. An Tierärzte verteilt wurden 1452 Tonnen und damit 167 Tonnen weniger als 2012, wie die amtlichen Daten in einer Information für den Bundestag zeigen. Im Jahr 2011 waren es noch 1706 Tonnen gewesen.
Tierärzte und Landwirte seien sich der Risiken beim Einsatz von Antibiotika bewusst und gingen sehr verantwortungsvoll mit solchen Wirkstoffen um, sagte ein Sprecher des Deutschen Bauernverbands. Allerdings könnten Tiere krank werden. Deshalb sei der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhandlung auch aus Gründen des Tierschutzes unverzichtbar.
Seit 2011 müssen Pharmaindustrie und Großhändler melden, welche Mengen bestimmter Arzneimittel sie an Tierärzte abgeben. Ein Großteil der Antibiotika geht dabei seit Jahren in Kreise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen es viele große Mastanlagen gibt.
Den Antibiotika-Einsatz eindämmen sollen auch neue Meldepflichten und strengere Vorgaben für Bauern und Tierärzte. Dazu ist im April eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Bauern müssen demnach Anwendungen bei Schweinen, Hühnern, Puten und Rindern alle sechs Monate amtlich melden.
Die Daten werden bundesweit erfasst und bewertet. Behörden können Prüfungen und Gegenmaßnahmen anordnen. Die Grünen fordern weitergehende Maßnahmen und ein Verbot, die besonders wichtigen Reserve-Antibiotika in Ställen einzusetzen.
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