Rechtsstreit

Anspruch auf Röntgenbilder

, Uhr

Patienten haben Anspruch auf ihre Röntgenunterlagen, wenn sie diese für den Besuch bei einem Chiropraktiker oder bei einem anderen Arzt brauchen. Wenn so weitere Röntgenuntersuchungen vermieden werden können, muss die betreffende Arztpraxis die Röntgenbilder herausgeben, entschied das Landgericht Flensburg (Az.: 1 S 16/07). Es bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg.

Der Patient hat nach Einschätzung der Richter Anspruch darauf, auch außerhalb eines Rechtsstreits Einsicht in seine Krankenunterlagen zu nehmen, wenn diese objektive physische Befunde sowie Behandlungsmaßnahmen betreffen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Atemwegserkrankungen und Unterernährung
Krankheit X: WHO findet Ursache
Zugriff auf Gesundheitsdaten
CCC: ePA ist nicht sicher
Mehr aus Ressort
Unterschied Versorgung und Handel
Heiligabend-Notdienst: Apotheker schreibt Jauch
„Hessen hat eine weitere Apothekerin verloren“
Jahrelanges Warten: Pharmazeutin wechselt in die Industrie

APOTHEKE ADHOC Debatte