Ein Verfahren gegen vier Mediziner, die ein Medikament für einen schwerkranken Mann zu hoch dosiert hatten, hat das Amtsgericht Lehrte gegen Geldauflagen eingestellt. Statt einmal wöchentlich wurde dem Mann ein Rheuma- und Tumormedikament einmal täglich verordnet – der 79-Jährige starb aufgrund der Überdosierung drei Wochen später.
Die tägliche Dosis hatte die 36-jährige Stationsärztin auf dem Entlassungsschein vermerkt. Der Oberarzt zeichnete den Schein gegen und war deshalb ebenfalls angeklagt. Aufgrund der Überdosierung soll der Patient später gestorben sein.
Ende Oktober 2013 wurde der Mann von der Klinik Lehrte nach Wahrendorff verlegt. Dort fiel der Fehler weder dem Oberarzt noch der aufnehmenden Ärztin auf. Auch sie standen deshalb vor Gericht. Per Stellungnahme räumten die vier Angeklagten den Fehler ein und bedauerten den Vorfall.
Die Mediziner müssen nun zwischen 2000 und 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das ist weniger, als die Staatsanwaltschaft Hildesheim ursprünglich beantragt hatte. Diese hatte gegen die vier Ärzte Strafbefehle mit Geldstrafen zwischen 9000 und 13.500 Euro verhängt. Weil die Mediziner diese Strafen nicht zahlten wollten, kam es zu dem Hauptverfahren vor Gericht.
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