Kommunale Unterschiede

Altmedikamente: Hausmüll oder Schadstoffmobil?

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Berlin -

Jährlich landen in Deutschland laut Schätzungen mehr als fünf Milliarden Euro durch die Entsorgung von Altmedikamenten im Müll. Die richtige Entsorgung von Medikamenten ist hierzulande nicht einheitlich geregelt. Auf kommunaler Ebene gibt es unterschiedliche Vorgaben. Wo gehören alte Medikamente in die Restmülltonne oder müssen zu Schadstoffmobilen beziehungsweise zu Recyclinghöfen gebracht werden?

In Apotheken kommt es häufiger zu Fragen wie: „Kann ich meine Altmedikamente einfach hier abgeben oder soll ich sie in den Müll werfen?“ In Deutschland gibt es hierzu keine einheitliche Regelung. Je nach Wohnort müssen unterschiedliche Vorgaben beachtet werden. Wie werden verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel wie zum Beispiel Tabletten, Pillen, Tropfen, Zäpfchen, Sprays, Spritzen und Verbandsmaterial richtig entsorgt? Eines vorweg: In die Toilette oder die Spüle gehören Altmedikamente auf keinen Fall.

Die Stadt-Apotheke in Waldkirch macht Patient:innen, die Medikamente entsorgen wollen, auf ein sogenanntes Schadstoffmobil aufmerksam. „Bei uns gibt es häufiger Nachfragen, wohin nicht mehr benötigte Arzneimittel gebracht werden können“, so Inhaber Jonas Wüstner. „In unserer baden-württembergischen Gemeinde darf sowas nicht im Hausmüll landen.“ Seinen Patient:innen bietet er deswegen an: „Die Medikamente können entweder hier bei uns abgegeben werden oder auch direkt zum Schadstoffmobil gebracht werden.“ Die Termine werden vom Apotheker regelmäßig bekanntgegeben: „Man kann als Bürger unangemeldet alles abgeben, was nicht in den Hausmüll darf“, berichtet er.

Medi-Tonne in Berlin

Auch in Berlin gehört weder der alte Hustensaft noch die abgelaufenen Schmerzmittel in den Ausguss. Denn: Arzneimittel können Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Kläranlagen können zudem nicht alle Rückstände filtern. Die Folge sind Arzneimittelreste im Grundwasser. Für die Entsorgung sollen in der Hauptsatdt Recyclinghöfe genutzt werden. Manche Apotheken kooperieren mit der Berliner Stadt Reinigung (BSR) und entsorgen über sogenannte „Medi-Tonne“. Die Tonne ist abschließbar und garantiert so die sichere und damit zulässige Sammlung. Wo die Entsorgung über den Hausmüll zulässig ist, kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Erfahrung gebracht werden.

Für Apotheken besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Altarzneimittel anzunehmen. Dennoch bieten viele Inhaber:innen einen freiwilligen Rücknahme-Service an.

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