Geldstrafe für Drachenkammer-Apothekerin APOTHEKE ADHOC, 12.12.2012 18:38 Uhr
Rezepturen aus der Drachenkammer: Eine Apothekerin ist vom Amtsgericht
Düsseldorf wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer
Geldstrafe verurteilt worden. Die Inhaberin zweier Apotheken in
Düsseldorf hatte Medikamente nach traditioneller chinesischer Medizin
hergestellt. Dabei habe sie Substanzen unter anderem aus Fledermauskot,
Wespennestern und Zikadenpanzern zusammen gemischt und abgegeben, sagt
ein Gerichtssprecher.
Nach dem Besuch des Amtsapothekers wurde bereits 2010 ein Strafbefehl gegen die Apothekerin ausgestellt, in dem sie zu 16.500 Euro verurteilt wurde. Gegen diesen hatte sie Einspruch eingelegt, woraufhin der Satz nun abgesenkt wurde. Die Richter entschieden, dass die Apothekerin 6000 Euro zahlen muss. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse sei eine niedrigere Geldstrafe verhängt worden, so der Gerichtssprecher. Zudem habe sich die Apothekerin einsichtig gezeigt.
Bei der Untersuchung der Offizin hatte der Amtsapotheker mehrere Mängel festgestellt: Auf dem Boden habe er Kräuter, Kapseln, Pulver und Granulate, aber auch Insektenpuppen und Mäusekot gefunden. Die Namen der von der Apothekerin verwendeten Produkte seien kaum lesbar gewesen. Zudem hätten Mitarbeiter der Apotheke ohne Aufsicht Arzneimittel hergestellt. Die Mischungen seien nicht ordentlich beschriftet gewesen.
Bei vielen Inhaltsstoffen sei das Verfallsdatum abgelaufen gewesen. Die Apothekerin hatte den Angaben zufolge eine Ausbildung in traditioneller chinesischer Medizin absolviert. Ihre Arzneimittel stellte sie in einem kleinen „Verschlag“, den sie und ihre Mitarbeiter als Drachenkammer bezeichneten, in einer ihrer Apotheken her.