Krefeld

Alternative Krebsklinik: Staatsanwaltschaft ermittelt

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Krefeld -

Nach dem Tod mehrerer Patienten eines alternativen Krebszentrums ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen den Betreiber der Einrichtung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in mehreren Fällen. „Die bisherigen Ermittlungen bieten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte den Tod von Patienten oder Gesundheitsbeschädigungen vorsätzlich herbeigeführt hat“, hieß es in der Mitteilung der Behörde.

Die bisherigen Ermittlungen hätten den Verdacht erhärtet, dass der Heilpraktiker zwischen dem 25. und 27. Juli in seiner Praxis in Brüggen am Niederrhein fünf Patienten mit dem Präparat 3-Bromopyruvat behandelt habe. Die Substanz ist nicht als Medikament zugelassen. Laut Staatsanwaltschaft sei der Heilpraktiker aber grundsätzlich berechtigt gewesen, den Stoff zu verwenden.

Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten hatte der Tod einer 43-jährigen Frau aus den Niederlanden ausgelöst: Sie starb am 30. Juli in einem Krankenhaus in Mönchengladbach, nachdem sie am 25. Juli in der Einrichtung behandelt worden war. Vor ihrem Tod hatte sie über Kopfschmerzen geklagt, war zeitweise verwirrt und schließlich nicht mehr ansprechbar war.

Kurze Zeit später gab die Polizei bekannt, dass bereits am 28. Juli eine 55-jährige Belgierin und einen Tag später ein 55-Jähriger aus den Niederlanden gestorben waren. Beide waren am 27. Juli in dem Zentrum in Behandlung gewesen. Zwei weitere Patienten hatten sich laut Staatsanwaltschaft wegen lebensbedrohlicher Beschwerden in ärztliche Behandlung begeben.

Ob der Tod der Patienten direkt mit der Einnahme von 3-Bromopyruvat in Zusammenhang steht oder sie an den Folgen ihrer Krankheit starben, konnte den Ermittlern zufolge noch nicht abschließend geklärt werden.

In der Praxis wurden überwiegend niederländische Staatsangehörige behandelt. Mit Bekanntwerden der Todesfälle hatte die Polizei gewarnt: Wer in dem Krebszentrum behandelt wurde, sollte sich in „fachkundige Behandlung“ begeben und bei den Behörden melden.

Die Ermittler werten nun Zeugenhinweise aus sowie die Beweismittel, die bei der Durchsuchung von Wohn- und Praxisräumen des beschuldigten Heilpraktikers sichergestellt wurden. Dies solle Aufschluss geben, ob weitere Behandlungsfälle in die Ermittlungen miteinbezogen werden müssen, hieß es.

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