Pfusch-Prozess

Alte Apotheke: Keine Hinweise auf Schwarzmarkt

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Berlin -

Bisher gibt es keine Anhaltspunkte, dass der mutmaßliche Pfusch-Apotheker Peter S. Medikamente über den Schwarzmarkt bezogen hat, resümierte Richter Johannes Hidding am 27. Prozesstag.

Die Anwälte des Angeklagten Peter S. hatten argumentiert, der Apotheker habe Medikamente aus dem Kofferraum eines Pharmavertreters gekauft. Offenbar will die Verteidigung so die Differenzen zwischen der Menge an eingekauften und ausgegebenen Zytostatika erklären. Pharmavertreter Wilfried H. und sein mittlerweile Ex-Arbeitgeber Hexal dementierten diese Behauptung. Das Gericht lehnte am Freitag die Vernehmung des Hexal-Rechtsanwaltes ab, wie Correctiv aus dem Gerichtssaal berichtet.

Die Nebenklage lehnt den Pharmakologen Professor Dr. Fritz Sörgel als Sachverständigen der Verteidigung ab, weil er vor Gericht die Unwahrheit gesagt habe. Anwalt Andreas Schulz verwies auf einen Facebook-Post Sörgels, in dem der Pharmakologe schrieb, das Rechercheportal Correctiv habe ihm eine Thalidomid-Tablette zur Verfügung gestellt. Vor Gericht hatte Sörgel zuvor verneint, Kontakt zu Journalisten zu haben.

Weiter schrieb Sörgel in dem Posting: „Und welches System erlaubt es, dass so etwas passieren kann.“ Dadurch relativiert der Pharmakologe nach Ansicht der Nebenklage die individuelle Schuld des Angeklagten. Insgesamt ergebe sich die Besorgnis der Befangenheit. Das Gericht wird nach Sörgels Stellungnahme über das Ablehnungsgesuch entscheiden.

Die von der Verteidigung geforderte Vernehmung von 39 Pharma- und Apothekenmitarbeitern lehnten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ab. Sie sollen Wirkstofflieferungen an die Alte Apotheke bestätigen und so wohl indirekt die fehlenden Einkaufsmengen erklären.

Die Vernehmung des Onkologen Dr. Mahdi Rezai lehnten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ebenfalls ab. Zwar habe man grundsätzlich nichts gegen die Vernehmung von Ärzten. Rezai hätte jedoch als Chirurg wenig mit Medikamenten zu tun gehabt. Der Arzt soll zu den größten Abnehmern von Sterilrezepturen der Alten Apotheke gehört haben. Er hat nach Angaben der Verteidiger gesagt, dass es den Patienten mit Medizin aus der Bottroper Apotheke besser ergangen sei, als dies normale Statistiken nahelegen würden.

Schließlich widersprach der Staatsanwalt noch der Vermutung der Verteidigung, bei den 8000 Zubereitungen aus der Alten Apotheke, die weder Kassen- noch Privatpatienten zugeordnet werden können, handele es sich um Rückläufer. Der Prozess pausiert nun bis zum 3. Mai, für Juni wurden zehn neue Verhandlungstermine angesetzt.

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