In jedem Kraftfahrzeug in Frankreich muss ab dem 1. Juli ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr mitteilt, gilt diese Vorschrift auch für Touristen. Nach einer Eingewöhnungsphase bis zum 31. Oktober werde bei Zuwiderhandlung eine Verwarngebühr von 11 Euro fällig.
Der Einweg-Alkoholtest koste rund 1,50 Euro und soll in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein. Mit der Regelung wolle die Regierung die steigende Zahl an Alkoholunfällen reduzieren.
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