Für die Infizierung mit HIV muss ein Mann seiner früheren Partnerin 115.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein Münchner Justizsprecher bestätigte entsprechende Medienberichte. Die Zivilkammer des Münchner Landgerichts (LG) sprach der betroffenen Frau zudem den Ersatz aller Folgeschäden zu.
Dem Urteil zufolge hatte sich das Paar im Jahr 2012 kennengelernt und dreimal miteinander ungeschützt Verkehr gehabt, wobei die an einer Latex-Allergie leidende Frau auf einen Aids-Test bestand. Bei Vorlage eines Untersuchungsberichts seines Urologen habe der Mann jedoch verschwiegen, dass er sich auf HIV nicht hatte testen lassen. Die Klägerin litt in der Folge an Durchfall und Erbrechen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Sie hatte sich infiziert.
In dem Prozess bestritt der Mann seine Verantwortlichkeit. Er habe von seiner eigenen Infektion damals nichts gewusst und die Frau nicht angelogen. Das Gericht folgte jedoch den Angaben der Klägerin und dem Ergebnis eines Experten-Gutachtens. Dem Sachverständigen zufolge hat „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ der beklagte Mann seine damalige Partnerin infiziert.
Dass dieser vorsätzlich gehandelt hat, ließ sich laut Urteil aber nicht beweisen. Er habe jedoch seine Sorgfaltspflichten „schuldhaft verletzt“, als er die Existenz eines negativen Tests vorgegeben habe und sie damit zum ungeschützten Sex verleitete.
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