Cannabis: Verschreibung nach Augenmaß dpa, 20.03.2017 10:23 Uhr
Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, sieht bei der Freigabe von Cannabis als Medizin Grenzen. „Es ist eine wichtige, sinnvolle Ergänzung für Schwerkranke und Tumorpatienten, aber es muss mit Augenmaß verabreicht werden“, sagte die Kammerchefin.
Mit einem neuen Gesetz, das seit dem 10. März gilt, können Schwerkranke Cannabis auf Rezept in der Apotheke erhalten. Sie benötigen keine Ausnahmeerlaubnis mehr dafür. Der Wirkstoff kann bei Multipler Sklerose und gegen chronische Schmerzen bei Rheuma helfen sowie die Nebenwirkungen einer Chemotherapie lindern.
„Cannabis hat aber auch Nebenwirkungen wie Müdigkeit, kognitive Beeinträchtigungen sowie Herzkreislauf-Probleme“, betonte Wenker. Die Therapie sei nicht für alle Patienten geeignet. Die Präsidentin der Ärztekammer hat zudem Bedenken bei Hanfblüten – aus ihrer Sicht hätte eine Freigabe als Tablette, Pulver oder Spray gereicht. „Es gibt keine wissenschaftlichen Studien dazu, dass Medizinalhanf genau zu dosieren ist“, sagte die Lungenfachärztin.
Die generelle Legalisierung von Cannabis für Erwachsene lehnt Wenker dagegen strikt ab. „Eine Substanz, die gesundheitsschädlich ist, gibt man nicht frei“, sagte die Ärztin. Dies sei auch die Auffassung zahlreicher medizinischer Fachgesellschaften.
Die FDP in Niedersachsen kämpft seit längerem für eine Entkriminalisierung von Cannabis und fordert eine Freigabe für über 18-Jährige. Am Donnerstag ist der FDP-Antrag „Cannabis entkriminalisieren – Jugendschutz stärken“ Thema im Gesundheitsausschuss des niedersächsischen Landtages. Auch Wenker soll dazu in Hannover gehört werden.
„Bei Jugendlichen ist Cannabis der häufigste Anlass für eine suchtmedizinische Behandlung“, sagte die Ärztekammerpräsidentin. Sie befürchtet bei einer Freigabe für Erwachsene auch einen Anstieg der Zahl der jugendlichen Konsumenten. Dies sei im US-Bundesstaat Colorado nach der Legalisierung der Droge zu beobachten.
Zudem gefährdeten Schwangere, die Hanf rauchten, ihr ungeborenes Baby. Am Nichtraucherschutzgesetz sehe man, dass Verbote wirken, betonte Wenker. Seit Inkrafttreten der strengeren Regelungen sei die Zahl der Raucher deutlich gesunken.