Pharma-Honorare

Ärzte wollen sich selbst kontrollieren

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Der Große Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob und in welcher Form Ärzte finanzielle Zuwendungen von Pharmafirmen kassieren dürfen. Jetzt haben die Mediziner unzulässigen Zahlungen für Arzneimittelstudien selbst einen Riegel vorgeschoben: In der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten neuen Berufsordnung halten die Mediziner fest, dass die von den Pharmaunternehmen gezahlten Vergütungen etwa für „Anwendungsbeobachtungen“ den vom Arzt erbrachten Leistungen entsprechen müssen.

Zudem setzt die Ärztekammer auf mehr Transparenz, um Bestechungsvorwürfe schon vorab auszuhebeln: „Verträge über solche Zusammenschlüsse sind schriftlich abzuschließen und sollen der zuständigen Ärztekammer vorgelegt werden“, heißt es in der Berufsordnung.

Anfang Mai hatte der BGH sein Urteil in dieser Frage verschoben und an den Großen Senat weiter gegeben. Die Richter wollen zunächst klären, in welchem Geschäftsverhältnis Krankenkassen und Ärzte zueinander stehen. Wird der Arzt als Amtsträger für Krankenkassen gesehen, müsste er in solchen Fällen mit einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme rechnen. Auch die Pharmaunternehmen wären dann wegen Bestechung zu belangen. Handelt der Arzt nur im Auftrag einer Krankenkasse, sind geringere Strafen oder sogar Straffreiheit denkbar.

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