Suizidbeihilfe

Ärzte stimmen über Sterbehilfe ab

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Auf dem Ärztetag in Kiel debattieren Deutschlands Mediziner heute nicht nur über die Präimplantationsdiagnostik (PID), sondern auch über das Thema Sterbehilfe. Die Ärzte wollen darüber abstimmen, ob Hilfe zur Selbsttötung auch bei Todkranken strikt verboten werden soll. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) steht für ein solches Verbot.

„Wir wollen keine Öffnung zum ärztlich assistierten Suizid“, sagte Kammervize Dr. Frank Ulrich Montgomery. „Der Vorstand der BÄK hat einen Beschlussvorschlag erarbeitet, der unmissverständlich klarstellt, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.“ Nach der bisherigen Berufsordnung dürfen Ärzte das Leben des Sterbenden „nicht aktiv verkürzen“. Nun soll es heißen: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Die Berufsordnung ist bindend - Verstöße können zur Aberkennung der Approbation führen.

Doch in der Ärzteschaft gibt es auch Fürsprecher für eine Regelung, die es einem Arzt erlaubt, einen Todkranken beim Suizid zu unterstützen - etwa mit tödlichen Medikamenten, die der Patient selbst einnimmt. In einer von der Kammer selbst in Auftrag gegebenen Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2009 waren 30 Prozent für eine solche Regelung.

Zuletzt hatte es so ausgesehen, dass die Ärzte in der strittigen Frage mehr Freiheiten bekommen sollten: Die BÄK stellte vor wenigen Monaten überarbeitete Grundsätze vor, also Handlungsanleitungen mit nur empfehlendem Charakter. Aus den Empfehlungen wurde herausgestrichen, die Mitwirkung bei der Selbsttötung entspreche nicht dem ärztlichem Ethos. Seither ist sie in den Grundsätzen nur noch „keine ärztliche Aufgabe“. Montgomery sagte, diese Überarbeitung sei nur eine sprachliche Modernisierung gewesen.

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