Bewertungsportale

Ärzte-Noten fair, aber veraltet

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Krankenkassen wollen ihren Versicherten die Suche nach einem Arzt erleichtern Seit rund einem Jahr bietet die „Weiße Liste“ einen Online-Arztvergleich. Dieser beruht auf den Beurteilungen von Versicherten von AOK, BARMER GEK und Techniker Krankenkasse (TK). 240.000 Beurteilungen sollen bislang abgegeben worden sein.

Einem aktuellen Gutachten des Ärztlichen Zentrums für Qualität (ÄZQ) zufolge verläuft die Beurteilung fair.. Es entspreche mit 35 erfüllten von 41 anwendbaren Kriterien einem hohen Qualitätsstandard, heißt es in der Beurteilung. Nicht erfüllt worden seien zum Beispiel Kriterien zur Aktualität der Einträge oder die Darlegung von Regeln und Umgangsformen für die Bewertung.

Das ÄZQ ist eine gemeinsame Einrichtung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK). Zu den Qualitätskriterien für gute Arztbewertungsportale zählen unter anderem der Verzicht auf Freitexte, Werbefreiheit sowie eine Mindestanzahl an Bewertungen. Zudem sind bezahlte Einträge von Ärzten nicht möglich.

Bei der „Weißen Liste“ muss ein Arzt mindestens zehn Beurteilungen erhalten, damit die Ergebnisse für ihn freigeschaltet werden. Es gibt keine Freitextfelder, damit Diffamierungen ausgeschlossen werden. Patienten müssen sich zunächst mit den Angaben ihrer Versichertenkarte registrieren lassen, bevor sie Mediziner bewerten können. Die „Weiße Liste“ ist ein Projekt der Bertelsmann-Stiftung und Patienten- und Verbraucherorganisationen.

 

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