Kinderschutzgesetz

Ärzte müssen nicht schweigen

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Zum besseren Schutz gefährdeter Kinder will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die ärztliche Schweigepflicht in bestimmten Fällen lockern. Einen entsprechenden Vorschlag zur Reform des Kinderschutzgesetzes will sie dem Bundeskabinett im Januar vorlegen, sagte die Ministerin der Zeitschrift „Super Illu“.

Dabei gehe es um drei große Änderungen: „Wir stellen rechtlich klar, dass Ärzte beim Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern sich auch ohne Einverständnis der Eltern an die Behörden wenden dürfen, ohne dass sie fürchten müssen, wegen des Bruchs ihrer Schweigepflicht selbst auf der Anklagebank zu landen.“

Außerdem solle für Umzugsfälle die Weitergabe von Daten gefährdeter Kinder durch die Jugendämter verbindlich geregelt werden: „Da muss eine richtige Übergabe gemacht werden - so wie beim Schichtwechsel im Krankenhaus.“ Die Jugendämter würden zudem verpflichtet, ein gefährdetes Kind möglichst in seinem Wohnumfeld anzuschauen anstatt eine Einschätzung nur nach Aktenlage zu treffen.

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