Aufklärungspflicht

Ärzte müssen Ärzte aufklären

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Die ärztliche Aufklärungspflicht gilt auch gegenüber Medizinerkollegen. Zu diesem Schluss ist das Oberlandesgericht Braunschweig gelangt. Ärzte sind dem Urteil zufolge dazu verpflichtet, ihre Kollegen als Patienten umfassend über die Risiken einer Behandlung aufzuklären. Verfügt der jeweilige Patient allerdings aufgrund der eigenen Fachqualifikation im betreffenden Bereich über ausreichendes Wissen, kann die Aufklärungspflicht entfallen.

Das Urteil der Richter bezieht sich auf den Fall eines praktizierenden Kinderarztes, der sich infolge einer Rückenverletzung von einem Orthopäden behandeln ließ. Von diesem erhielt er eine Epiduralanalgesie, eine Spritze ins Steißbein, und erlitt eine Spondylodiszitis und Arachnoiditis, aufgrund derer er heute berufsunfähig ist.

Beide Erkrankungen können durch eine Infektion im Rahmen der Epiduralanalgesie entstehen. Nach Auffasung der Richter hatte es der Orthopäde versäumt, seinen Arztkollegen entsprechend zu informieren.

 

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