Psychiatrie

Ärzte: Klinikunterbringung rechtlich unklar

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Ärzte fordern für die Behandlung von Menschen mit akuten psychischen Erkrankungen dringend neue gesetzliche Regelungen. Nachdem UN-Behindertenkonvention und Gerichtsurteile die
Selbstbestimmungsrechte Behinderter gestärkt hätten, gebe es zurzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Klinikunterbringung und Zwangsbehandlung akut Erkrankter, sagt Professor Dr. Peter Falkai, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN).

„Bei ärztlichen Entscheidungen sind wir im Dilemma zwischen einer als Körperverletzung gewerteten Zwangsbehandlung und unterlassener Hilfeleistung“, so Falkai. Etwa 10 Prozent der Menschen, die 2009 in der Psychiatrie stationär behandelt worden seien, hätten sich in einer akuten Krisensituation befunden. Die Mehrzahl dieser Menschen habe in eine medizinische Behandlung eingewilligt, etwa 10 Prozent hätten gegen ihren Willen Medikamente bekommen.

Das ist seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr möglich. Betroffene müssten akute Psychosen oder Wahnphasen seitdem unter Umständen allein durch Isolation und Fixierung durchstehen, sagt Falkai. „Wir begrüßen ausdrücklich die Stärkung der Selbstbestimmungsrechte psychisch kranker Menschen“, so Falkai. Doch für Krisenfälle, in denen der Patient nicht einwilligungsfähig sei, solle via Gesetz eine mehrstufige Behandlungsstrategie möglich sein, die als letzte Option auch eine Zwangsbehandlung erlaube.

Derzeit sei die rechtliche Situation aber so unklar, dass sie zudem in allen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werde. So ist die Rate der Zwangseinweisungen in Schleswig-Holstein mehr als fünfmal so hoch wie in Brandenburg.

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