Suizidbeihilfe

Ärzte gegen Hilfe zum Selbstmord APOTHEKE ADHOC/dpa, 03.06.2011 10:04 Uhr

Berlin - 

Kontrovers und ausgiebig debattierten die Delegierten des Ärztetages über Sterbehilfe. Sollen Mediziner Todkranken, die sterben wollen, dabei helfen können? Nach der Abstimmung steht nun fest: Hilfe zum Selbstmord ist aus Sicht der Mediziner verboten.

Viele Redner lehnten ein striktes Verbot ab. Zuletzt waren aber 166 Delegierte dafür und nur 56 dagegen. Geregelt wird die heikle Frage in der ärztlichen Berufsordnung, an die jeder praktizierende Mediziner sich halten muss. „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, lautet die neue Formulierung. Nach dem bisherigen Standesrecht dürfen Ärzte das Leben des Sterbenden nur „nicht aktiv verkürzen“.

Der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, stand zum Verbot. Kurz vor seinem Rückzug von der Ärztespitze gestand sich Hoppe aber auch einen Hinweis auf eine wohl bleibende Grauzone zu: Es gebe Fälle von Hilfe beim Selbstmord, die nie bekannt werden. „Das ist ja ein Zweierbündnis, und einer von den beiden verstirbt. Der andere wird sich nicht selbst anklagen.“

Dabei hatte die Ärztekammer im Februar noch signalisiert, die Sterbehilfe-Regelungen zu lockern: Aus den BÄK-Grundsätzen mit Empfehlungscharakter wurde damals die Formulierung gestrichen, Hilfe zum Suizid „widerspreche ärztlichem Ethos“. Seither ist sie nur noch „keine ärztliche Aufgabe“. Doch das Verbot im Berufsrecht jetzt wiegt schwerer - Verstoße können zur Aberkennung der Approbation führen.