Krankenhäuser

Ärzte bekommen Zusatzurlaub dpa, 25.02.2011 17:55 Uhr

Berlin - 

Hessische Krankenhausärzte können nach nächtlichen Bereitschaftsdiensten Zusatzurlaub beanspruchen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatte ein Arzt des Klinikums Rüsselsheim. Das Gericht wies nach Angaben einer Sprecherin die Revision gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen zurück.

Mit dem Urteil beendete das Gericht einen Streit zwischen der Ärztevertretung Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Das Urteil gilt rückwirkend für nächtliche Bereitschaftsdienste vor 2010; danach wurde der Arbeitszeitausgleich neu geregelt.

Der Marburger Bund Hessen begrüßte das Urteil, „das der besonderen Belastung von Ärztinnen und Ärzte in nächtlichen Bereitschaftsdiensten Rechnung trägt“. Für die Landesärztekammer Hessen ist die Entscheidung „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeitssituation von Krankenhausärzten“.