Immer wieder werden Verordnungen über eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGa) in der Apotheke vorgelegt, dabei sind hier die Krankenkassen zuständig. Kunden reagieren nicht immer verständnisvoll auf die Erklärungen der Apothekenteams, dass sie die Rezepte nicht beliefern können.
Kunden, die sich mit ihrem DiGa-Rezept in die Apotheke verirren, hatte die Inhaberin der Delm-Apotheke, Andrea Kröger, schon häufiger. Als die Apothekerin einem Patienten freundlich erklärte, dass sie sein Rezept nicht beliefern könne, reagierte dieser mit Unverständnis. „Er wollte erst gehen, wenn ich sein Rezept beliefert habe“, so die Pharmazeutin. „Das ist doch ein Rezept!“, habe er sich empört. „Ja, aber, das Rezept ist doch nicht für uns!“, stellte sie klar.
Kröger klärte den Mann darüber auf, was eine DiGa überhaupt ist: „Das kann ein Programm oder eine Handyapp sein, mit dem sie zum Beispiel Übungen machen können“, versuchte sie der älteren Person das Thema näher zu bringen und zu vermitteln, dass die Apotheke hier nicht der zuständige Ansprechpartner ist.
Das sei aber überhaupt nicht ihre Aufgabe, dennoch klärte die Apothekerin ihren Kunden aus Freundlichkeit grob über das Rezept auf, „aber da haben wir natürlich nichts von.“ Sie sieht das Praxenpersonal in der Pflicht: „Älteren Herrschaften muss man das vielleicht auch einmal mehr erklären.“ Das gelte auch für das E-Rezept, für das Apothekenteams bei Kund:innen viel Aufklärungsarbeit leisten.
Der aktuelle E-Health-Monitor von McKinsey zeigt, dass sich die Zahl der DiGA-Verordnungen im vergangenen Jahr auf etwa 235.000 belief, mehr als doppelt so viele wie 2022. Bei einem durchschnittlichen Herstellerpreis von 529 Euro pro App betrug das Marktvolumen rund 125 Millionen Euro, im Vorjahr waren es circa 60 Millionen Euro.
Bis Mitte Januar 2024 wurden 53 Anwendungen für 12 Therapiegebiete in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen – 20 mehr als im Vorjahr. Ein Drittel der Ärzte hat bereits eine DiGA verschrieben, doppelt so viele wie im Vorjahr, und 14 Prozent planen, dies zukünftig zu tun.
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